Horst Seehofer zu Abschiebungen nach Syrien: Straffällige müssen Deutschland verlassen

Der seit dem Jahr 2012 geltende Abschiebestopp für Syrien läuft zum Jahresende aus. Nach dem Jahreswechsel wären Abschiebungen also wieder möglich – was Bundesinnenminister Horst Seehofer umgehend nutzen will. Dabei sollen die zuständigen Behörden jeden Einzelfall genau prüfen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat in einem Interview mit der Bild am Sonntag mitgeteilt, dass Abschiebungen nach Syrien ab dem 1. Januar wieder möglich sein werden. Dem CSU-Politiker zufolge solle aber jeder Einzelfall genau geprüft werden. Die Entscheidung sei mit dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge besprochen worden.

Zugleich räumte der Bundesinnenminister ein, dass das ein "schwerer und langer Weg" sei. Seehofer verteidigte aber Abschiebungen in das kriegsgeschundene Land:

"Tun wir das aber nicht, bedeutet es doch, dass man sich in Deutschland alles erlauben kann – vom Ladendiebstahl bis zum Totschlag."

Derzeit könne man als nach Deutschland geflüchteter Syrer damit rechnen, nicht abgeschoben zu werden. So einen "Freibrief" dürfe es in einem Rechtsstaat laut Seehofer aber nicht geben:

"Eines muss doch ganz klar sein: Wer schwer straffällig wird oder unsere Verfassung mit Füßen tritt, muss unser Land wieder verlassen."

Allerdings werden wegen fehlender Beziehungen zur Regierung in Damaskus die praktischen Hürden bei Abschiebungen wohl weiterhin hoch bleiben. Zudem äußern Menschenrechtsorganisationen ihre Bedenken angesichts der Lage in Syrien.  

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