"Gefahr für Leib und Leben": Oberverwaltungsgericht verbietet "Querdenken"-Demo in Dresden

Nach dem Verwaltungsgericht Dresden verbietet auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen eine Demonstration von Anhängern der "Querdenken"-Bewegung am Samstag in Dresden. Dem Gericht zufolge überwiegt das Grundrecht auf Leben das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Die für diesen Samstag in Dresden geplante "Querdenken"-Kundgebung gegen die Corona-Politik bleibt weiter verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden hat auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen in der Nacht zum Samstag entsprechend entschieden. Dem Gericht zufolge überwiegt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Polizei bereitet sich ungeachtet der Gerichtsentscheidung auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit dem Erscheinen zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten.

Die Stadt Dresden sah durch die Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtete einen Massenauflauf. Zur Begründung führten die Behörden aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der "Querdenker" weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten worden seien.

Der Anmelder der Kundgebung hatte am Freitagvormittag einen Eilantrag gegen das Verbot eingereicht. Nach Angaben des Gerichtes argumentierte er unter anderem damit, dass die Versammlungs-, Meinungs- und die Informationsfreiheit der Teilnehmer beschnitten werde. Die Stadtverwaltung arbeite mit Vermutungen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Kundgebung. Die von der Behörde artikulierte Gefahr von vermehrten Ansteckungen sei wissenschaftlich voraussichtlich nicht haltbar, da diese vor allem in Innenräumen erfolgten.

Die Stadt Dresden verwies in einer Stellungnahme auf das Infektionsgeschehen. Seit dem 4. Dezember 2020 sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bisherige Beschränkungen hätten keine signifikante Senkung der Infektionszahlen bewirkt. In Dresden habe die Inzidenzzahl schon seit Tagen über dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelegen. Es gebe eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen, wenn die Versammlung durchgeführt werde.

Die Richter folgten dieser Argumentation. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt sei nicht zu beanstanden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, nachdem es das Verbot einer "Querdenken"-Demo in der Leipziger Innenstadt am 7. November wieder umgeworfen hatte. 

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(rt/dpa)