Der Weißhelm-Anführer in Syrien, Chalid al-Saleh, darf nach einem zweieinhalb Jahre langem Tauziehen zwischen dem Bundesinnen- und Bundesaußenministerium nach Deutschland einreisen – trotz eines starken Terrorismusverdachts.
Am Montagabend kam al-Saleh an Bord einer deutschen Regierungsmaschine nach Deutschland.
Der Verfassungsschutz wollte dem Anführer der sogenannten "Hilfsorganisation" beziehungsweise "Zivilschutzorganisation", die in den noch nicht von der Regierung kontrollierten Teilen Syriens aktiv ist, keine Aufnahme gewähren. Der Grund: Terrorismusverdacht.
Al-Salehs Flucht aus Syrien
Mit dem Vorrücken der syrischen Armee in die von Rebellen kontrollierten Gebiete befinden sich nun auch die Weißhelme auf der Flucht.
Im Sommer 2018 mussten mehr als 400 Weißhelme und deren Familien aus dem Südwesten Syriens nach Jordanien in Sicherheit gebracht werden. Regierungstruppen hatten die Rettungshelfer zuvor zusammen mit anderen Zivilisten umstellt. Dabei nahmen sie die Route über die Golanhöhen nach Israel und anschließend nach Jordanien. Israel öffnete seine eigentlich geschlossene Grenze, um die Weißhelme über sein Staatsgebiet ins Nachbarland Jordanien zu bringen. Auch al-Saleh war mit seiner Familie nach Jordanien in das Flüchtlingscamp al-Azraq geflohen, 100 Kilometer östlich der jordanischen Hauptstadt Amman.
Westliche Staaten, darunter auch Deutschland, hatten sich 2018 verpflichtet, die Weißhelme und ihre Familien aufzunehmen. Nur unter dieser Bedingung hatte sich das Königreich Jordanien bereit erklärt, die syrischen Weißhelme für eine gewisse Zeit aufzunehmen. Nach spätestens drei Monaten sollten sie Jordanien wieder verlassen, so wurde es verabredet.
Doch das Bundesamt für Verfassungsschutz meldete Bedenken. Eine Befragung im Flüchtlingslager al-Azraq hatte ergeben, dass bei al-Saleh "eine Nähe zu einer islamistisch-dschihadistischen Weltanschauung feststellbar" gewesen sei.
Man habe Videos von Kampfgruppen gefunden, hieß es in einem Dossier des Verfassungsschutzes, außerdem "zahlreiche Vernetzungen zu einschlägigen Akteuren" auf dem verschlüsselten Messengerdienst Telegram, so Der Spiegel.
Al-Saleh sei anfällig für "propagandistische Verlautbarungen dschihadistischer Gruppen" – das würden die "diversen dschihadistischen Propagandamaterialien auf seinem Mobiltelefon" zeigen. Al-Saleh dementierte damals jede Sympathie für die Dschihadisten.
Doch der Asylantrag al-Salehs wurde abgelehnt.
Innenministerium und Auswärtigem Amt streiten, Jordanien wartet
Das Auswärtige Amt auf der anderen Seite bestand auf der Einhaltung der Verpflichtung Deutschlands, Weißhelme aufzunehmen. Doch das Bundesinnenministerium hatte Zweifel, die es durch die Ergebnisse des Verfassungsschutzes begründet sah. Das Innenministerium wollte jedes Sicherheitsrisiko ausschließen.
Im Auswärtigen Amt von Heiko Maas (SPD) hingegen hielt man die Bedenken der Verfassungsschützer von Anfang an für unbegründet.
Derweil wartete Jordanien auf die Ausreise al-Salehs nach Deutschland, genau genommen zweieinhalb Jahre lang. In regelmäßigen Abständen wurde Maas von seinem jordanischen Amtskollegen Aimar Safadi auf den Fall angesprochen. Amman gab zu verstehen, dass Jordanien al-Saleh nicht behalten will.
Alle Versuche des Auswärtigen Amtes, ein anderes Land für al-Saleh zu finden, scheiterten.
Erst nachdem der jordanische König Abdullah II im September 2019 Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich angesprochen hatte, kam Bewegung in die Angelegenheit. Die Belege des Verfassungsschutzes wurden durch andere Behörden in Zweifel gezogen.
Am Montagabend sind nun Chalid al-Saleh und seine Familie mit einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen in Deutschland angekommen. Wo genau die Familie in Deutschland unterkommt, soll geheim gehalten werden.
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