Gerichtliches Verbot von "Querdenken"-Demos in Mannheim bleibt in Kraft

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die geplanten "Querdenken"-Demonstrationen in der Stadt endgültig verboten. Das Gericht begründete sein Urteil mit vagen Äußerungen des Organisators, ob er die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle.

Die in Mannheim geplanten "Querdenken"-Demos bleiben verboten. Am Samstag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgewiesen. Das Gericht begründete die Abweisung der Beschwerde mit "durchgreifenden Zweifeln", dass der Organisator die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle.

Somit folgten die Richter der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt.

Die Stadt Mannheim hatte zuvor aus Gründen des Schutzes vor der Ausbreitung des Coronavirus als Auflage eine Teilnehmerzahl von 200 festgelegt. Zudem sollte die Kundgebung an einem festen Ort abgehalten werden und die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht gewährleistet sein.

Der Organisator hatte zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung war. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für diesen Samstag verboten. Gegen das Verbot richtete sich zunächst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und daraufhin die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar. (dpa)

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