Staatsanwaltschaft Erfurt beantragt die Aufhebung von Ramelows Immunität

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow droht die Aufhebung seiner Immunität. Damit wären Ermittlungen im Falle der Beleidigung des AfD-Abgeordneten Stefan Möller im Juli 2020 möglich. Entscheiden darüber muss der thüringische Justizausschuss. Brisant: Dessen Vorsitzender ist Möller selbst.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Aufhebung der Immunität von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow beantragt. Vorgeworfen wird dem Linken-Politiker die Beleidigung eines Abgeordneten des thüringischen Landtages.

Am 17. Juli 2020 hatte Ramelow während einer Sitzung dem AfD-Politiker Stefan Möller den Mittelfinger gezeigt und ihn als "widerlichen Drecksack" tituliert. Zuvor sprach Möller über den Verfassungsschutz und provozierte Ramelow mit den Worten: "Wer da schon alles Tolles beobachtet wurde, nicht wahr, Herr Ramelow?"

Im Nachgang zeigte sich Ramelow einsichtig. Dem MDR berichtete er:

Es gehört sich nicht, im Parlament so was zu sagen, was ich gesagt habe, aber ich wiederhole es. Herr Möller ist mit dem, was er gerade im Parlament gemacht hat, aus meiner Sicht ein widerlicher Drecksack.

Nach Angaben des Thüringer Landtags ist der Antrag auf Immunitätsaufhebung bereits eingegangen. Beschlossen werden muss diese vom Thüringer Justizausschuss. Vorsitzender dieses Ausschusses ist Stefan Möller selbst.

Aktuell besitzt Ramelow als Abgeordneter des Parlaments Immunität vor Strafverfolgung. Erst wenn diese aufgehoben ist, können Ermittlungen gegen ihn aufgenommen werden.

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(rt/dpa)