Mehr als 500 Eilanträge gegen November-Lockdown in Deutschland

Zahlreiche Unternehmen und Bürger wehren sich juristisch gegen die im November verschärften Corona-Auflagen. In der ersten Woche des Teil-Lockdowns sollen mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sein. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.

Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Deutschen Richterbund berichten, sind unter den Antragstellern vor allem Unternehmen aus Branchen, die von den Einschränkungen betroffen sind – gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter und Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, rechnet damit, dass die Klagewelle weiter wächst:

Die Gerichte tun alles dafür, den Betroffenen möglichst schnell und effektiv Rechtsschutz zu gewähren.

Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr erreichten die Justiz nach Angaben des Richterbundes mehr als 5.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Corona-Beschränkungen. So haben die Verwaltungsgerichte über Kontaktverbote und Maskenpflicht, Geschäfts- und Schulschließungen, Versammlungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen entschieden. Zuletzt ging es verstärkt auch um Beherbergungs- und Bewirtungsverbote, Sperrstunden und Reisebeschränkungen.

"Nach einer ruhigeren Phase in den Sommermonaten ziehen die Verfahrenszahlen bei den meisten Gerichten seit Anfang Oktober wieder deutlich an", erklärte ein Sprecher. Die Erfolgsaussichten sind allerdings überschaubar. Bisher haben die Gerichte die Corona-Beschränkungen überwiegend bestätigt. Im Bundesdurchschnitt hat der Richterbund den Angaben zufolge eine Erfolgsquote der Eilverfahren gegen staatliche Schutzmaßnahmen von rund zehn Prozent ermittelt.

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