Verwaltungsgericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die allgemeine Maskenpflicht rechtswidrig ist. Daraufhin hob die Stadt die generelle Maskenpflicht am Montag auf. Am Dienstag soll jedoch eine neue Allgemeinverfügung in Kraft treten.

Das Verwaltungsgericht hat die allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf als rechtswidrig erklärt und damit dem Eilantrag eines Klägers stattgegeben. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes betraf die Entscheidung jedoch nur den Kläger. Die allgemeine Maskenpflicht blieb bestehen, bis die Stadt einige Stunden später reagierte und die Allgemeinverfügung kippte.

Am Montag wurde die Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Verordnung war am vergangenen Mittwoch in Kraft getreten und beinhaltete eine generelle Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet. Genauer hieß es:

Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird.

Das Gericht entschied, dass die Allgemeinverfügung zu unbestimmt sei, und zählte entsprechende Passagen auf. Es sei für die Bürger nicht eindeutig erkennbar, welches Verhalten in welcher Situation erforderlich ist. Auch die Rechtmäßigkeit der Abstandsregelung von fünf Metern wurde angezweifelt, da diese weit über die in der Corona-Schutzverordnung des Landes hinausgehe, in der eineinhalb Meter festgelegt sind.

Am Dienstag soll jedoch eine neue Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft treten, wie die Welt berichtet. Bisher ist jedoch noch unklar, ob diese wieder eine allgemeine Maskenpflicht beinhalten wird.

Mehr zum Thema -Corona: Studie über die Wirksamkeit von Masken bleibt unveröffentlicht