Berliner Verwaltungsgericht kippt Sperrstunde

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Mehrere Gastronomen hatten Eilanträge gegen die Verordnung eingereicht.

Insgesamt hatten sich nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting rund ein Dutzend Berliner Bars und Clubs gegen die Sperrstunde gewandt. Sie kritisierten die Sperrstunde als unverhältnismäßig.

Aus ihrer Sicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23.00 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

Zu den Berliner Gastronomen, die gegen die angeordnete Sperrstunde einen Eilantrag einreichten, gehörte auch Erik Venhues, Betreiber des Clubs "A Seven" im Ortsteil Berlin-Charlottenburg.

Der Senat hat offenkundig zugegeben, dass er nicht Herr der Lage von illegalen Partys und privaten Zusammenkünften wird und er auch darin das größte Ansteckungsrisiko sieht. Die täglichen News scheinen das zu bestätigen. Daher ist die Sperrstunde für uns völlig unverständlich, weil es das Infektionsgeschehen im unkontrollierten Raum eher fördert als bekämpft", hatte Venhues gegenüber RT Deutsch erklärt.

Der Senat hatte am Dienstag vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war ab dem vergangenen Wochenende in Kraft.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.

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