Verfassungsgerichtspräsident sieht einen funktionierenden Rechtsstaat in der Corona-Krise

Dem Verfassungsgericht als oberster juristischer Instanz kommt eine wesentliche Rolle zum Schutz der Demokratie zu. Das gilt insbesondere in nationalen Krisen wie der gegenwärtigen Pandemie, in der viele Menschen gegen die Regierungsmaßnahmen vor Gericht ziehen.

Die nach Ausbruch der sogenannten COVID-19-Pandemie verhängten Einschränkungen von Grundrechten durch die Bundesregierung haben dafür gesorgt, dass sich viele Menschen Sorgen um den Rechtsstaat in Deutschland machen. Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth erklärte nun dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass er diese Einschätzung nicht teilt. 

Als Beleg dafür nannte er die Tatsache, dass jeder der die Maßnahmen der Regierung und Behörden ablehnt, dagegen demonstrieren könne. Diese Demonstrationen "wurden vielfach gerade von Gerichten ermöglicht. Jeder kann seine abweichende Meinung äußern. Wer seine Grundrechte verletzt sieht, kann vor Gericht ziehen", sagte Harbarth.

Wenn aber wie in dieser Krise verschiedene Grundrechte wie das Recht auf Versammlungsfreiheit mit dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit kollidieren, dann müsse man versuchen, diese unterschiedlichen Positionen in Einklang zu bringen. Es sei dann die Aufgabe von Gerichten, eine Balance zwischen den staatlichen Eingriffen und jenen zu finden, die sich ihrer Rechte beraubt sehen. Harbarth merkte dazu an:

Der Rechtsstaat ist gerade in dieser Zeit bemerkenswert funktionstüchtig und arbeitet in einer beachtlichen Geschwindigkeit. Unzählige gerichtliche Eilentscheidungen sind ergangen, oft auch am Wochenende.

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