München: Hilfspfleger wegen Mordes an drei Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 38-jähriger Hilfspfleger wurde am Dienstag wegen Mordes an drei Patienten vom Landgericht München zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er soll seinen Patienten so viel Insulin gespritzt haben, dass sie starben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist. Dabei soll er gewusst haben, dass das Insulin tödlich sein kann. "Ich wollte nur meine Ruhe haben", sagte er der Polizei. Es sei ihm laut Anklage darum gegangen, sich durch Diebstähle in den Haushalten zu bereichern. Der Mann soll mit seinem Beruf überfordert gewesen sein.

Erst nachdem ein Arzt bei der Leichenschau Einblutungen in der Mundschleimhaut eines Patienten entdeckt hatte, nahm die Polizei im Februar 2018 die Ermittlungen auf. Landesweit meldeten sich Angehörige der Opfer.   

Der gebürtige Pole Grzegorz W. hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst:

Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.

Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung. In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. 

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein "sachgerechtes Urteil" gefordert.

Mehr zum ThemaOberstes Gericht der Niederlande lässt aktive Sterbehilfe auch bei Demenzkranken zu