Fall Nawalny: Warum beschränkt die Bundesregierung das Untersuchungsmandat der OPCW?

Im Rahmen des Falls Nawalny wird Russland vorgeworfen, gegen das Chemiewaffenübereinkommen verstoßen zu haben. Die Bundesregierung hat nun die OPCW eingeschaltet, damit diese bei der Aufklärung behilflich ist – und sorgt gleichzeitig dafür, dass die OPCW nicht aufklären kann.

Im Fall Nawalny hat die Bundesregierung die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (engl.OPCW / dt. OVCW) eingeschaltet. Gegen Russland steht der Vorwurf im Raum, gegen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verstoßen zu haben.

Auf der Bundespressekonferenz wollte RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg von den Regierungssprechern wissen, warum die Bundesregierung kein offizielles Verfahren auf der Grundlage des CWÜ eingeleitet hat, durch welches sich die Vorwürfe erst verifizieren ließen.

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Sowohl der Regierungssprecher Steffen Seibert als auch die Außenamtssprecherin Maria Adebahr gaben darauf keine klare und direkte Antwort, sondern referierten lediglich die bereits bekannte Tatsache, dass die Bundesregierung die OPCW gemäß Paragraph 8, Artikel 38e um technische Unterstützung gebeten hat.

Laut Adebahr habe man sich auf diesen Artikel konzentriert, weil er die "Möglichkeit der Überprüfung im Rahmen eines Verstoßes gegen das Chemiewaffenübereinkommen" biete.

Tatsächlich gibt jedoch dieser besagte Artikel der OPCW gerade keine Möglichkeit, Verstöße gegen das CWÜ zu überprüfen und aufzuklären oder eigene Schlussfolgerungen zu den im Raum stehenden Vorwürfen zu ziehen. Es handelt sich bei Artikel 38e lediglich um eine Inanspruchnahme technischer Unterstützung – im Fall Nawalny bei der Analyse von Proben.