Frankfurter Gleisangriff war Mord: Täter muss in die Psychiatrie

Im Fall der tödlichen Gleisattacke hat das Frankfurter Landgericht am Freitag die dauerhafte Unterbringung des Täters in der Psychiatrie angeordnet. Der Mann hatte im Juli 2019 am Frankfurter Hauptbahnhof einen Jungen und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen, das Kind starb.

Zwar sei der Täter schuldunfähig, dennoch gehe nach wie vor eine große Gefahr von ihm aus. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. 

"Er hat völlig fremde Menschen attackiert", erklärte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise "völlig unvorhersehbar."

Der Täter war 2006 illegal aus Eritrea in die Schweiz gekommen und hatte dort Asyl beantragt.

Der 40-Jährige soll zur Tatzeit unter einer schizophrenen Psychose gelitten haben. Aufgrund dieser krankhaften seelischen Störung soll seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben und er bei Tatbegehung schuldunfähig gewesen sein", hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, bereits im Dezember 2019 mitgeteilt.

Der Fall ereignete sich im Juli letzten Jahres, als der Eritreer einen Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE stieß. Der Junge starb im Gleisbett, seine Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine ältere Frau, die er auch attackiert haben soll, konnte sich in Sicherheit bringen.