"Bosbach-Kommission": Verfassungsschutz soll auch Kinder beobachten

Die Kommission für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen legt ihren Abschlussbericht vor. Darin empfiehlt sie die Beobachtung auch von unter 14-Jährigen bei Salafismus-Verdacht durch den Verfassungsschutz. Zudem sollten Öffentlichkeitsfahndungen schneller ablaufen, fordert der Bericht.

Aus einem rund 150-seitigen Papier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, geht hervor, dass in Bezug auf den Salafismus die Experten bemängeln, dass der Verfassungsschutz bisher keine rechtliche Möglichkeit habe, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ins Visier zu nehmen. Aktuell sei es nicht mal erlaubt, Namen von aus Syrien zurückgekehrten Kindern zu speichern – selbst wenn sie im Ausland für den IS Menschen getötet hätten.

Künftig solle der Verfassungsschutz sie zur "Gefahrenabwehr" beobachten dürfen. Die Kommission empfiehlt in dem Bericht auch Unterbringungsmöglichkeiten für junge Intensivtäter ("Systemsprenger"). In ihrer Veröffentlichung setzt sich die Kommission zudem für bessere Abläufe zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichtern ein und fordert auch einen Datenaustausch mit den Jugendämtern sowie den Ausländerbehörden.

Die 16-köpfige sogenannte "Bosbach-Kommission", unter Leitung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten, war von Ministerpräsident Laschet eingesetzt worden und 2018 erstmals zusammengetreten. Von ihr wurden bereits Zwischenberichte über Clan-Kriminalität und Kindesmissbrauch vorgelegt. Zu den Mitgliedern gehören Experten aus Polizei, Justiz, Politik und Wissenschaft.

Den Abschlussbericht der Regierungskommission will der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mit Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag offiziell vorstellen. Der WDR hatte zuvor über die Inhalte des Papiers berichtet.

Mehr zum Thema: