Weizsäcker-Mörder: Staatsanwältin fordert 14 Jahre Haft und Psychiatrie

Im November 2019 wurde ein Sohn des Bundespräsidenten a.D., der Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker, bei einem Vortrag erstochen. Im Mai begann der Prozess beim Berliner Landgericht. Aufgrund einer verminderten Schuldfähigkeit wurde er nun zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Seine Bluttat hatte der Angeklagte Gregor S. wie folgt begründet: Er glaube, dass der Vater des Opfers in den 1960er-Jahren für einen deutschen Pharmakonzern gearbeitet habe, der eine chemische Komponente in die USA lieferte, die diese Chemikalie dann bei der Herstellung des Nervenkampfstoffes "Agent Orange" verwendeten.

Knapp acht Monate nach der Tötung des prominenten Berliner Chefarztes Fritz von Weizsäcker forderte die Staatsanwältin für den Täter nun eine Gesamtstrafe von 14 Jahren Gefängnis sowie dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der 57-jährige Angeklagte habe sich des Mordes schuldig gemacht, sagte die Anklägerin am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Berlin. Er habe den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen.

Bei ihrer Strafforderung berücksichtigte die Staatsanwältin eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten, sonst wäre bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend. Sie erklärte, es handele sich um eine sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes. Zudem sei er des versuchten Mordes an einem Polizisten schuldig zu sprechen. Der Polizist, der privat bei dem Vortrag war, wollte den Angreifer stoppen und wurde dabei schwer verletzt.

Am Mittwochnachmittag, dem achten Prozesstag, erfolgte das Urteil: 12 Jahre Haft.

Fritz von Weizsäcker war am 19. November 2019 durch einen Messerstich in den Hals getötet worden. Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz gestand die Tat. Laut eines psychiatrischen Gutachtens sei er wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig. Im Prozess sagte der Mann mehrfach, er habe nicht aus einem Wahn heraus gehandelt.

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(dpa/rt)