Bundespressekonferenz zur geplanten Strafanzeige Seehofers gegen taz-Kolumnistin: "Prüfenswert"

Innenminister Horst Seehofer hatte am Sonntagabend angekündigt, Strafanzeige gegen eine Kolumnistin der taz zu stellen, die zuvor eine umstrittene Satire-Kolumne unter dem Titel "All cops are berufsunfähig" veröffentlicht hatte. RT hatte dazu einige Fragen auf der BPK.

Ich werde morgen [22. Juni] als Bundesinnenminister Strafanzeige gegen die Kolumnistin wegen des unsäglichen Artikels in der taz über die Polizei stellen. Eine Enthemmung der Worte führt unweigerlich zu einer Enthemmung der Taten und zu Gewaltexzessen, genauso wie wir es jetzt in Stuttgart gesehen haben", mit diesen Worten begründete Innenminister Horst Seehofer gegenüber dem Boulevardblatt BILD seine Absicht, Anzeige gegen die taz-Kolumnistin zu stellen.

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RT Redakteur Florian Warweg wollte auf der aktuellen Bundespressekonferenz wissen, ob der Innenminister tatsächlich einen, wie von ihm angedeuteten Kausalzusammenhang sieht, zwischen einer satirisch ausgerichteten taz-Kolumne (über deren satirische Plumpheit man nicht viel diskutieren muss) und den Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Stuttgart: 

Rechtlicher Hintergrund:

Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1995 (1 BvR 1476/91) zur Aussage "Soldaten sind Mörder" ist die juristische Rechtslage bei "herabsetzenden Äußerungen unter einer Sammelbezeichnung" recht klar geregelt. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündete am 7. November 1995, dass der Ausspruch "Soldaten sind Mörder" nur als Beleidigung strafbar sei, wenn damit eindeutig ein einzelner Soldat oder speziell etwa die Bundeswehr herabgesetzt werde. Eine Verurteilung sei jedoch ausgeschlossen, wenn die Äußerung als generelle Kritik an "Soldatentum" und "Kriegshandwerk" zu verstehen sei. Solch eine allgemeinpolitische Aussage werde durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. 

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