Wegen neuem Gesetz: Seehofer will "bis auf Weiteres" keine Bundespolizei nach Berlin schicken

Das von der rot-rot-grünen Regierung in Berlin verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz zieht immer größere Wellen nach sich. Nach Kritik von einzelnen Landesregierungen hat sich jetzt auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu geäußert und stößt dabei auf Unverständnis in Berlin.

Wegen des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin will Seehofer die Bundespolizei vorerst nicht mehr zu Einsätzen in die Hauptstadt schicken. "Bis auf Weiteres nicht", sagte er nach einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur auf eine entsprechende Frage.

Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben.

Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen, und gleichzeitig Klagen beispielsweise gegen Polizisten erleichtern können.

Aus den Reihen der Länder kam in den vergangenen Tagen teils massive Kritik an dem Gesetz. Besonders Bayern und Baden-Württemberg äußerten am Montag erneut Bedenken, ob ihre Polizisten bei Unterstützungs-Einsätzen in Berlin nicht Nachteile erleiden könnten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Montag, man werde ernsthaft prüfen, ob es weiterhin verantwortbar sei, Kollegen nach Berlin in Einsätze zu schicken. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der dpa:

Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit, und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, äußerte Unverständnis für Seehofers Ankündigung, vorerst keine Bundespolizei mehr zu Einsätzen nach Berlin schicken zu wollen. "Das Verhalten wird im Fall einer Beschwerde ja nicht dem einzelnen Beamten zugerechnet, sondern der Landesbehörde Berlin", betonte Mihalic.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits klargestellt, dass sich Ansprüche nach dem LADG ausschließlich gegen das Land Berlin richten und alle anderen Bundesländer von solchen Ansprüchen befreit seien.

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition und gilt gerade bei Großveranstaltungen mit vielen Einsatzkräften als unverzichtbar. Das Thema soll auch bei der Innenministerkonferenz in Erfurt besprochen werden, die von Mittwoch bis Freitag läuft.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Innenminister der Länder und des Bundes dazu auf, die Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes für Polizisten zu benennen. Es brauche Klarheit darüber, welche Folgen die Entscheidung des Berliner Senats für Polizisten haben werde, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. Er sprach von einem pauschalen Misstrauen gegenüber Polizisten. Dieses sei "in keiner Weise gerechtfertigt und muss unbedingt korrigiert werden".

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(rt/dpa)