Höherer Rundfunkbeitrag kommt: Länderchefs unterschreiben Vertrag

Was eine Expertenkommission vor Monaten empfohlen hat, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nun umgesetzt: Die Ministerpräsidenten haben den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro unterschrieben.

Die Länderchefs machten damit am Mittwoch bei ihrer Sitzung in Berlin den Weg frei für die noch nötigen Abstimmungen in allen Länderparlamenten zu einer Erhöhung. Der Rundfunkbeitrag würde damit erstmals seit dem Jahr 2009 wieder steigen.

Die Beitragshöhe kann nur verändert werden, wenn alle Ministerpräsidenten und alle Länderparlamente einstimmig zustimmen. Das Ganze könnte dann zum Januar 2021 in Kraft treten. Der Landtag von Sachsen-Anhalt gilt allerdings derzeit als Wackelkandidat, dort gibt es Gegenwind von den Fraktionen von CDU, Linke und AfD.

Im März hatten die Länderchefs beschlossen, dass der monatliche Beitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen soll. Damals hatte sich Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland enthalten. Nun hat auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) unterschrieben.

Der früher auch als "GEZ-Gebühr" bekannte Beitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Ministerpräsidenten orientierten sich bei ihrer Entscheidung an einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF. Das Expertengremium hatte Ende Februar die Beitragserhöhung auf 18,36 Euro vorgeschlagen. Die Berechnungen ergeben sich aus dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten.

Die Experten gingen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird – die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll das auffangen. Die Sender hatten einen doppelt so hohen ungedeckten Finanzbedarf angemeldet. Die Kommission machte in ihren Berechnungen aber Abstriche.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die von der Kommission empfohlene Anhebung als viel zu niedrig. Kurz darauf kam die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem Gutachten jedoch zu dem Schluss, dass Gehälter der Mitarbeiter von öffentlich-rechtlichen Sendern zu hoch seien – und empfahl, die Personalausgaben zu kürzen.  

Der Rundfunkbeitrag wird pauschal pro Haushalt zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhoben. Der von Kritikern auch als "Zwangsgebühr" bezeichnete Rundfunkbeitrag spülte den Öffentlich-Rechtlichen im Jahr 2018 gut acht Milliarden Euro in die Kassen. Beitragsverweigerer müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und landen bisweilen im Gefängnis.  

Um möglichen Verweigerern auf die Schliche zu kommen, geben Einwohnermeldeämter millionenfach Daten an den Beitragsservice von ARD und ZDF weiter, der diese mit seinen eigenen abgleicht. 

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(rt/dpa)