Corona-Verordnungen: Anwältin scheitert vor dem Verfassungsgericht – und gibt Lizenz zurück

Die Anwältin Beate Bahner ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Versuch gescheitert, gegen die staatlichen Corona-Verordnungen vorzugehen, durch die sie die Grundrechte verletzt sieht. Nach der Entscheidung des Gerichts gab Bahner ihre Anwaltszulassung zurück.

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Versuch gescheitert, die Corona-Verordnungen der Bundesländer per einstweiliger Verfügung außer Kraft setzen zu lassen. Einen entsprechenden Antrag Bahners wies das Gericht am Freitagnachmittag ab.

Bahner hatte argumentiert, dass die Verordnungen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdeten, und schrieb in ihrem Eilantrag von einem "Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland". Fast alle Grund- und Freiheitsrechte würden verletzt. Sie forderte das Gericht auch auf, die für Ostersamstag angekündigte Demonstration "Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf" für zulässig zu erklären.

Das Gericht wies den Antrag Bahners ab, unter anderem mit Hinweis auf den Grundsatz der Subsidiarität. Die Richter unter Vorsitz des BVG-Vizepräsidenten Stephan Harbarth, der bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter war, listeten in ihrer Entscheidung zahlreiche Mängel auf, die sie in dem Antrag Bahners sahen. In der Vergangenheit war die Anwältin mit mehreren Verfassungsbeschwerden vor dem BVG erfolgreich gewesen.

Bahner war nach der Ankündigung ihrer Verfassungsbeschwerde selbst in das Visier der Behörden geraten. In einer Erklärung der Heidelberger Staatsanwaltschaft vom Mittwoch hieß es:

Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.

Die Teilnahme an öffentlichen Versammlung könne zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen. Die Anwältin erhielt in ihrer Kanzlei "Besuch" von der Polizei. Auch ihre Internetseite wurde vorübergehend gesperrt. 

Auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts reagierte Bahner empört – mit der Rückgabe ihrer Anwaltszulassung. Auf ihrer Seite findet sich diese emotionale Erklärung (Rechtschreibung wie im Original; Anm. d. Red.):

Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben. 
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. 
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. 
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. 
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ergänzung vom 12.04.2020, 10:00: Am Abend des Ostersamstags gab Beate Bahner bekannt, ihre Lizenz doch nicht zurückzugeben. Auf ihrer Webseite veröffentlichte sie außerdem eine "Corona-Auferstehungs-Verordnung", in der sie unter Berufung auf das Grundgesetz "verfügte", öffentliche Einrichtungen wieder in Betrieb zu nehmen.

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