12-Stunden-Tag, Wochenendarbeit, kürzere Ruhezeiten: Regierung will Arbeitszeitgesetz "lockern"

In bestimmten Berufen soll die Arbeitszeit während der Corona-Krise auf bis zu zwölf Stunden am Tag ausgedehnt werden dürfen. Das geht aus dem Entwurf für eine Arbeitszeitverordnung des Bundesarbeitsministeriums hervor. Gewerkschaften warnen vor Überlastung.

Die Vorlage aus dem Bundesarbeitsministerium soll laut einem Bericht des Handelsblatts im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet worden sein. Dem Entwurf zufolge würden sich nicht nur die Arbeitszeiten auf zwölf Stunden verlängern, sondern auch die täglichen Ruhezeiten von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Die Regelung ist demnach befristet bis Ende Juni. Die betroffenen Arbeitnehmer sollen in dieser Zeit auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.

"Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann", zitiert das Handelsblatt aus dem Entwurf.

Längere Arbeitszeiten sollen dem Bericht zufolge unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein. Die Verordnung nennt unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Als eine von zahlreichen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise hatte die Bundesregierung die Möglichkeit auf den Weg gebracht, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu verordnen, um die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern in der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie sicherzustellen".

Die Gewerkschaft Verdi zeigt sich wenig begeistert von den Vorschlägen. In einer Pressemitteilung fordert Verdi, die Anwendung der geplanten COVID-19-Arbeitszeitverordnung der Bundesregierung auf unvermeidliche Ausnahmesituationen zu beschränken.

"Gerade angesichts der enormen aktuellen Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen, in der Pflege, bei der Bundesagentur für Arbeit und in vielen anderen systemrelevanten Bereichen bedürfen die dort Beschäftigten besonderen Schutz, mit ihrer Gesundheit darf kein Schindluder getrieben werden", so der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke.

Und weiter: "Die Arbeitgeber müssen sich jetzt der Verantwortung für ihre Beschäftigten stellen. Erst wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, darf von den Notfallregeln Gebrauch gemacht werden."

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