Dresdner "Hutbürger" verklagt ZDF auf mindestens 20.000 Euro Entschädigung

Der als Dresdner "Hutbürger" bekannt gewordene Ex-Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes hat das ZDF auf eine Entschädigung von mindestens 20.000 Euro verklagt. Sein Anwalt spricht von Medien- und Persönlichkeitsrechtverletzung‎.

Der ehemalige Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamts, Maik G., hat laut einem Bericht in Der Spiegel das ZDF verklagt. Der als Dresdner "Hutbürger" bekannt gewordene 52-Jährige verlange von der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt und dem Kameramann wegen Medien- und Persönlichkeitsrechtverletzung eine Entschädigung "nicht unter 20.000 Euro". Das sagte sein Anwalt und Sachsens AfD-Vize Maximilian Krah gegenüber Der Spiegel.  

Kameramann hielt "Hutbürger" irrtümlich für Antifa-Fotografen

Die Klage ging am Freitag an das Landgericht Dresden. Sein Mandant sei auf dem Weg zu einer politischen Demonstration gegen seinen Willen gefilmt worden, so der Rechtsanwalt. Er habe arbeitsrechtliche Konsequenzen und eine deutschlandweite Verunglimpfung ertragen müssen.

Der Mann mit Anglerhütchen in den Farben der Deutschlandfahne, mit einer Sonnenbrille und in roter Weste, hatte im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration in Dresden beim Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lautstark gegen Fernsehaufnahmen des ZDF protestiert. Zudem hatte er den Journalisten vorgeworfen, hiermit eine Straftat begangen zu haben. In der Folge hatten Polizeibeamte das ZDF-Team mehr als 45 Minuten lang festgehalten. Dies wurde als Eingriff in die Pressefreiheit gewertet und löste bundesweit Kritik aus.

Der 52-Jährige, der damals als Buchprüfer im LKA arbeitete, sei laut seinem Anwalt von dem Kameramann irrtümlich für einen "Antifa-Fotografen" gehalten worden. Er habe vermutet, dass der Mann den Hut und die Sonnenbrille nur getragen habe, um nicht erkannt zu werden.

Sein Chef soll ihn dennoch anhand eines Muttermals am linken Arm erkannt und ihn versetzt haben. Heute arbeitet er in der Landesdirektion in Dresden.

Man hätte den Mann nicht unverpixelt zeigen dürfen", so sein Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Er sei keine Person der Zeitgeschichte, zudem habe er sich nur auf dem Weg zu einer Demo gefunden.

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