BGH: 80-Jährige Feministin will Ende des "generischen Maskulinums" im Bankwesen erzwingen

Die 80-Jährige Marlies Krämer, nach eigenen Angaben Feministin, ist äußerst unzufrieden mit der Verwendung traditioneller Begriffe wie "Kunde", "Anleger" oder "Kontoinhaber" im Geschäftsverkehr. Sie klagt gegen die Sparkasse auf eine Änderung der Schreibweise.

Krämer, die aus dem Saarland kommt, findet die herkömmlichen Anredenormen "sexistisch" und besteht darauf, dass komplett neue Bezeichnungen im schriftlichen Verkehr eingeführt werden sollen. Dafür hat sie sich gegen eine Sparkassen-Filiale in Saarbrücken bereits durch zwei Instanzen geklagt. Die überzeugte Frauenrechtskämpferin meint, es handele sich dabei um eine prinzipielle Frage, die mit einer Gleichstellung von Frauen und Männern auch in der Sprache zu tun hat.  

Krämers Forderung hat mittlerweile Unterstützung von einer anderen Feministin gefunden, der Gründerin der Initiative "Pinkstinks", Stevie Schmiedel. Diese schließt sich der Meinung an, dass der Gebrauch des "generischen Maskulinums" in der Amts- und Fachsprache nichts anderes als eine Benachteiligung von Frauen widerspiegelt.

Der Sparkassen- und Giroverband hat den Vorschlag jedoch weniger begeistert aufgenommen. Die Bank hat sich bislang standhaft geweigert, dem Ansinnen Krämers zu entsprechen. Der Pressesprecher der Sparkassen, Stefan Marotzke, sieht auch in Krämers nunmehriger Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen ausreichenden Anlass, den Anredegebrauch in der gesamten Fachsprache umzustellen, die für deutsche Kreditinstitute zudem mit einem riesengroßen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.

Beim Amts- und Landesgericht Saarbrücken ist Marlies Krämers Initiative bereits gescheitert. Am Dienstag hat sie die Klage beim BGH in Karlsruhe eingereicht. Die Entscheidung der höchsten Instanz Deutschlands soll nun die heiße Debatte zu einem endgültigen Ende bringen. Ein Sieg Krämers würde erhebliche Konsequenzen für das gesamte Bankwesen in Deutschland nach sich ziehen.  

Das Landgericht hatte seine Klageabweisung damit begründet, dass das "generische Maskulinum" bereits seit Jahr und Tag geschlechtsneutral verwendet werde. Es handele sich um nichts weiter als die "historisch gewachsene Übereinkunft über die Regeln der Kommunikation". Mit einer Herabwürdigung oder Benachteiligung habe dies nichts zu tun.

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