Corona-Ausschuss: "Eklatante Völkerrechtswidrigkeit. Eklatante Verfassungswidrigkeit"

Die 41. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss behandelte den aktuellen Stand des juristischen Vorgehens gegen die Corona-Maßnahmen, deren völkerrechtlichen Hintergrund und die Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Weiteres Thema war die politische Situation in Deutschland.

Vorbemerkung: RT DE dokumentiert in einer eigenen Serie mit Artikeln und Podcasts die Arbeit der Stiftung Corona-Ausschuss. Die Berichterstattung zu den Anhörungen des Ausschusses erfolgt thematisch und nicht chronologisch. Sie gibt den öffentlich behandelten Erkenntnisstand der Ausschussarbeit zum Zeitpunkt der Anhörungen wieder und bleibt durch das Geschehen an sich tagesaktuell – mit Blick auf die weiteren Entwicklungen sowie hinsichtlich einer Aufarbeitung der bisherigen Ereignisse.

Die Stiftung Corona-Ausschuss veranstaltete am 26. Februar 2021 ihre 41. Sitzung in Berlin. Mit ihrer Arbeit beabsichtigen die Juristen des Ausschusses, über die Corona-Maßnahmen von Politik und Verwaltung aufzuklären, um deren rechtliche und öffentliche Bewertung zu ermöglichen.

In der mehrstündigen Anhörung mit dem Titel "Troja Allenthalben" berichtete der Ausschuss zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab über die Entwicklung der juristischen Schritte zur Aufarbeitung der Corona-Krise und gegen die verhängten Maßnahmen. Den völkerrechtlichen Hintergrund und die Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beim gegenwärtigen globalen Gesundheitsnotstand erläuterten die Verwaltungsjuristin Dr. Silvia Behrendt und die Gesundheitswissenschaftlerin Dr. Astrid Stuckelberger.

Abschließend sprach die frühere DDR-Bürgerrechtlerin und langjährige Grünen- und CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld über die politischen Verhältnisse in Deutschland unter der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Einleitend gab ein Mitglied des Ausschusses einen Überblick zum juristischen Vorgehen gegen die Corona-Politik. Dieses geschehe auf drei Ebenen. Am Anfang stehe die Aufklärung der Sachlage, die Regierungen und Massenmedien nicht leisteten. Dann gehe es um konkrete rechtliche Schritte gegen die Corona-Maßnahmen und zur Erlangung von Schadensersatz. Schließlich brauche man politische Alternativen zum gegenwärtigen System, das in diese Corona-Krise geführt habe.

Entscheidend seien auf juristischer Ebene die Sammelklagen nach angloamerikanischem Recht, sogenannte Class Actions  – von den englischen Begriffen Class und Action für Gruppe beziehungsweise Klage –, die es im deutschen Rechtssystem nicht gibt. Dabei würden alle Fälle, für die der gleiche Sachverhalt gilt, in einem einzigen typischen Fall gesammelt verhandelt. Ein repräsentativer Kläger könne dafür beim zuständigen Gericht die Zulassung zu einer Sammelklage beantragen. Werde diese zugelassen, könnten sich Betroffene einer solchen Sammelklage anschließen. Sie müssten damit nicht einzeln jeweils für sich klagen, könnten dies aber selbstverständlich weiterhin tun. Durch die weltweit gleichen Corona-Maßnahmen gebe es weltweit die gleiche Sachlage für eine Sammelklage im Corona-Zusammenhang mit einem repräsentativen Kläger.

"Weil (...) hinter ihm noch ganz viele andere Menschen sind, in diesem Fall weltweit, die durch den immer gleichen Fehler, nämlich die Behauptung, PCR-Tests könnten Infektionen erkennen, und die daran anschließende Maßnahme des Lockdowns – darauf basiert ja alles – geschädigt wurden. Wenn der Richter dann in Kanada oder den USA entscheidet, dass er das als Class Action zulässt, dann kann sich die ganze Gruppe, die ganze Class der Geschädigten in dieses Klageverfahren einklinken."

Lasse ein Gericht eine solche Klage als Sammelklage zu, dann informiere es durch die Medien darüber, sodass sich innerhalb einer gewissen Frist weitere Betroffene der Klage anschließen können. Dies könne weltweit geschehen, wenn es weltweit Betroffene gibt, wie es in der Corona-Krise der Fall sei. Eine Sammelklage im Zusammenhang mit Corona sei bereits in Kanada eingereicht worden.

Für das rechtliche Vorgehen gebe es eine internationale konzertierte Aktion. Die Sammelklage sei dabei die "Hauptwaffe". Daneben liefen in einzelnen Ländern verschiedene eigene Klagen, beispielsweise gegen die PCR-Tests, zu denen noch viele weitere hinzukämen. Diese Klagen würden sozusagen als "Pflöcke" eingeschlagen. Erst dann mache es Sinn, gegen die Hauptverantwortlichen wie etwa Bill Gates juristisch aktiv zu werden. Entscheidend ist dabei auch, nicht gegen den Staat direkt vorzugehen, da man ansonsten Richter in die Situation bringt, gegen ihre eigenen Dienstherren entscheiden zu müssen, betonte das Ausschussmitglied. Das habe er bereits bei einem Verfahren in Niedersachsen gegen die Corona-Maßnahmen erlebt. Statt in der Sache selbst zu entscheiden, habe der Richter sich auf die Folgen seiner möglichen Entscheidung konzentriert.

"Wie wirkt sich das im Land Niedersachsen aus? Wie wirkt sich das in der ganzen Bundesrepublik aus? Oh mein Gott, das ist ja viel zu teuer. Dafür bin ich gar nicht zuständig. Damit hat er sozusagen den Rechtsstaat ad absurdum geführt, weil er damit gleichzeitig gesagt hat: Wenn der Betrug oder der Schaden nur groß genug ist, dann kommt der Betrüger oder der Schädiger davon. Das ist der Grund, warum wir nicht das Land oder den Bund verklagen, sondern diejenigen, die die vorsätzlich falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt haben und dann – mit mehr oder weniger Druck, mit geradezu erpresserischem Druck hat es die [Akademie der Wissenschaften] Leopoldina zuletzt getan – die Bundesregierung, die man nicht groß erpressen muss, weil die Hand in Hand arbeiten, dazu veranlasst hat, den nächsten Lockdown zu verkünden."

Es gebe noch weitere Fälle in anderen Bundesländern, in denen ähnliche Klagen ebenfalls von den Gerichten abgewiesen worden seien. "Die Bürger können ja einen neuen Bundestag wählen", zitierte der Jurist des Ausschusses die Argumentation eines Richters in jenen Verhandlungen und nannte dies die "Verweigerung von Rechtsschutz".

Der Druck aus dem angloamerikanischen Raum sei in Deutschland nötig, um in solchen Verfahren mit strukturellem Ungleichgewicht als "der Einzelne gegen den großen Betrüger" voranzukommen.

Es gehe um die Kombination der Sammelklage mit dem Vorgehen gegen einzelne handelnde Personen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach Paragraf 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dafür hätten sie in ihrer Ausschussarbeit genügend Tatsachen ermittelt. Die tatsächlich verantwortlichen milliardenschweren Akteure der Pharma-, Tech- und Finanzindustrie könnten dann in späteren Verfahren in den angloamerikanischen Ländern zur Zahlung von Strafschadensersatz, den es in Deutschland nicht gibt, verurteilt werden.

"Dieser Strafschadensersatz führt dazu, dass ein Unternehmen, das vorsätzlich – deswegen vorsätzlich sittenwidrige Schädigung – Schaden zugefügt hat, nicht nur den eigentlichen Schaden ersetzen muss, (...) sondern möglicherweise ein Vielfaches davon als Strafe obendrauf zahlen muss. Das soll Abschreckung sein. Das kann dazu führen, dass solche Unternehmen zerschlagen werden. Darauf läuft es wahrscheinlich hier hinaus."

Ein entscheidender Baustein sind dabei die Verfahren gegen den weltweit eingesetzten PCR-Test von Prof. Christian Drosten, wie sie beispielsweise im US-Bundesstaat New York laufe, so das Mitglied des Ausschusses. Die dortige Klage beruhe weitgehend auf den Erkenntnissen ihrer Ausschusstätigkeit, die sie mit dem Kläger "Children's Health Defense" geteilt und ausgebaut hätten. Entsprechende Entscheidungen seien dann in anderen Ländern mit analogen Verfahren verwendbar, auch in Deutschland.

Ob nun die Sammelklagen oder einzelne Klagen zum Erfolg führten, um zu einer für die Geschädigten positiven Einigung zu gelangen, werde sich zeigen. Es komme auf die Strategie an, sich nicht auf einen einzigen Weg zu verlassen, wobei man eines nicht vergessen sollte:

"Wenn wir uns nicht wehren, wenn wir nicht dafür sorgen, dass diese kleinen und mittleren Unternehmen, der Mittelstand gerettet wird, dann sind sowieso alle im Eimer. Und so weit sollte es nicht kommen."

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Anhörung – Troja Allenthalben

BERICHT DES AUSSCHUSSES UND DES RECHTSWISSENSCHAFTLERS PROF. MARTIN SCHWAB

Schwab ergänzte die Ausführungen des Ausschusses zu den Möglichkeiten der Sammelklage im angloamerikanischen Recht. Ein großer Mehrwert dortiger Verfahren sei die Besonderheit vorgerichtlicher Beweisaufnahme, der sogenannten pre-trial discovery.

"Denn wenn die Wahrheit über den Lockdown einmal vor Gericht kommt, dann lässt sie sich nicht mehr so leicht vertuschen."

Man erlebe gerade eine Schlacht um Informationen beziehungsweise um deren Deutungshoheit. Die einschlägigen Internetplattformen löschten alles, was die offizielle Darstellung der Corona-Maßnahmen infrage stelle. Kritiker der offiziellen Linie würden diffamiert. Eigentlich sollte gelten, dass eine solche Auseinandersetzung auf einem "rechtsförmlich geordneten Schlachtfeld ausgetragen wird, nämlich in einem gerichtlichen Verfahren, mit den Mitteln des Rechtsstaates".

Das bestätigte der Ausschuss:

"Wir wollen ein justizförmiges Verfahren. Und ein justizförmiges Verfahren in diesen Fällen bedeutet, es muss festgestellt werden, ob es jemals eine tragfähige Grundlage im Tatsächlichen, so formuliert es der Bundesgerichtshof (BGH), für diese Maßnahmen gegeben hat. Und wenn es nichts gab, außer den Behauptungen von Herrn Drosten, weil er der (...) Ratgeber der Bundesregierung war, (...) dann muss geprüft werden, ob die Behauptungen von Herrn Drosten wahr sind.

Und wir haben konkreteste Anhaltspunkte dafür, dass sie es nicht sind. Und nicht nur dass sie es nicht sind, dass sie also falsch sind. Sondern dass sie auch noch vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen sind, die dann im Zusammenwirken mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit Herrn Tedros [Adhanom Ghebreyesus], dem Leiter der WHO, (...) in die ganze Welt transportiert wurden.

Wenn wir es also in einem justizförmigen Verfahren schaffen, zu beweisen, dass das alles glatt gelogen war, also nicht nur falsche Tatsachenbehauptung, sondern vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptung, das übersetzt man dann in vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, dann ist die Grundlage für diese Pandemie weg. Und wenn die Grundlage für die Pandemie weg ist, dann geht es spätestens um Schadensersatz."

Die maßgebliche Behauptung, der PCR-Test könne Infektionen feststellen, sei dem Beweis zugänglich. Durch Sachverständigengutachten könne beispielsweise gezeigt werden, ob diese Behauptung wahr ist oder nicht. Wenn sie falsch ist, dann sind die sogenannten Infektionszahlen, die sich aus den positiven Testbefunden ergeben, weg. Ohne Infektionen keine Pandemie. Ohne Pandemie müssten die dafür Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden.

Neben der Sammelklage sei die vorgerichtliche Beweisaufnahme ein weiterer Vorteil des angloamerikanischen Rechts, die speziell zum zentralen Beweisthema der PCR-Tests bedeutend sei. Anders als im deutschen Recht bietet dieses Beweisverfahren schon im Vorfeld umfassende Möglichkeiten hinsichtlich infrage kommender Zeugen und Sachverständiger sowie dem Erlangen aller erforderlichen Unterlagen, erklärte das Ausschussmitglied.

"Denn es entspricht ja dem Rechtsstaatsprinzip, dass hoheitliches Handeln überprüfbar sein muss. Das bedeutet, es muss Akten geben."

In Bayern habe sich die dortige Landesregierung unwissend gezeigt, als eine Anwältin im Rahmen eines Verfahrens die Herausgabe der Akten zu Corona-Maßnahmen verlangte. Das ginge in den USA nicht. Ein solcher Fall würde dort als Beweisvereitelung gewertet und deshalb verloren. Hier liege der zusätzliche Nutzen des parallelen Vorgehens in den angloamerikanischen Ländern.

"Das vorgerichtliche Beweisverfahren ermöglicht es, auch auf diesem Wege an Beweismittel zu kommen. Und wenn der Gegner sie zurückhält, dann verliert er schon deshalb, weil er sie zurückhält."

Das, was in dortigen vorgerichtlichen Beweiserhebungen an Fakten ermittelt werde, könne in Verfahren andernorts und damit auch in Deutschland genutzt werden. Das Geld, das derzeit für eine Beteiligung an den einzureichenden Sammelklagen von Betroffenen unter anderem hierzulande gezahlt werde, diene als Beitrag, um die nötigen gründlichen Vorbereitungen dieser aufwendigen und entsprechend kostenintensiven Klagen zu finanzieren.

Schwab fügte hinzu, dass es beim Vorliegen gerichtlicher Beweisaufnahmen für die Regierungen schwerer sein werde, ihre Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Er sei zwar nicht in das Projekt der Sammelklagen eingebunden, doch erreichten ihn wegen seiner Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Anfragen zu diesen Klagen. Es sei für alle Beteiligten hilfreich, wenn er genügend dazu wisse, um solche Anfragen direkt beantworten zu können.

Für das geplante Vorhaben des Ausschusses, einen rechtlich tragfähigen Leitfaden für die Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags zur Verfügung zu stellen, bat Schwab um Geduld. Dafür seien noch einige rechtliche Aspekte gründlicher zu betrachten. Unabhängig von der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner eigentlichen Bestimmung umfassender und neutraler Berichterstattung nachkomme, lasse sich bereits eine juristische Gegenlinie aufzeigen.

"Es geht ja auch darum, dass die Menschen, die es wagen, so wie wir es hier tun, die fachliche Begründung der Corona-Maßnahmen in Zweifel zu ziehen, (...) seit einem Jahr nur noch beleidigt werden. Wir sind 'Coronazis', 'COVIDioten', 'Aluhutträger', 'Verschwörungstheoretiker' (...). Das berührt das strafrechtlich relevante Problem der Kollektivbeleidigung."

Dabei komme es auf Ausschließlichkeit beziehungsweise das Gesamtbild dieser beleidigenden Berichterstattung durch die öffentlich rechtlichen Sender gegenüber Kritikern der Corona-Politik an, wie sie seit März 2020 zu erleben sei. Studien lieferten bereits Anhaltspunkte dafür, dass es sich hierbei um ein systematisches Unterdrücken regierungskritischer Meinungen handele. Sittenwidrigkeit komme da ins Spiel, wo die Medien ihre höchstrichterlich beschriebene Aufgabe als Wachhund der Öffentlichkeit über die Regierung pervertierten, in dem sie zum Wachhund der Regierung über die Öffentlichkeit würden. Wenn diese Medien nicht treuhänderisch für uns alle das Handeln der Eliten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchleuchten, sondern umgekehrt, treuhänderisch für ebendiese Eliten uns alle darauf durchleuchten, ob jemand aus der offiziellen Reihe tanzt, dann sei das genau das Gegenteil ihres grundgesetzlichen Auftrags. Damit entsprächen die Medien nicht mehr den an sie gestellten Erwartungen. Juristisch gesprochen, verletzen sie damit das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, kurzum, die guten Sitten, erläuterte Schwab. Mit entsprechender Substanz ließe sich da etwas gerichtlich Relevantes konstruieren, um gegebenenfalls eine sogenannte Aufrechnung zu erklären.

Bei einzelnen Klagen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen, etwa in Fällen von Quarantäneanordnungen, Schädigungen durch Maskentragen, Diskriminierungen durch das Nichtanerkennen von Maskenattesten beim Betreten von Geschäften und Problemen mit dem Arbeitgeber, betonte der Ausschuss die Wichtigkeit solcher juristischen Schritte. Wer sich nicht direkt an einen für die jeweiligen Gebiete zuständigen Anwalt wenden könne, kontaktiere notfalls den Corona-Ausschuss, der dann einen Rechtsbeistand vermittle.

Zur Gesamtheit der Corona-Maßnahmen verwies Schwab auf Pläne der Bundesregierung, die Leopoldina gesetzlich zu beauftragen, die Maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2021 zu evaluieren. Die Regierung nähme dann bis zum März 2022 dazu Stellung. Was darauf hindeute, dass die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite bis dahin aufrechterhalten werden soll. Neben möglichen Fragen der rechtmäßigen Vergabe solche Aufträge gehe es hierbei um die fragwürdige Qualität der wissenschaftlichen Politikberatung durch die Leopoldina. Wenn diese Akademie über entsprechende Abmahnschreiben oder Klagen wegen falscher Beratung belangt werde, sei das für die weiteren politischen Entscheidungen relevant.

"Dann ist es vielleicht hilfreich, allen Bundestagsabgeordneten diese Schreiben zur Verfügung zu stellen, damit sie mal sehen, wie schlecht die Bundesregierung von der Leopoldina beraten wird. Dass im Parlament darüber einmal eine Diskussion entbrennt."

Hinsichtlich der weltweit gleichartigen Corona-Politik erinnerte der Ausschuss an die Vorgänge in Israel, das als eine Art "Testlabor" erscheine. Außerhalb jeglicher Rechtsstaatlichkeit und juristischen Kontrolle würden über soziale Handlungssteuerung und Druck Maßnahmen umgesetzt, die einer indirekten Verpflichtung entsprechen, insbesondere beim Vorantreiben der "Corona-Impfungen".

In Deutschland zeigten sich Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden bisher ablehnend, bei Hinweisen auf Todesfällen nach "Corona-Impfungen" Ermittlungen aufzunehmen. Der dafür nötige Anfangsverdacht würde verneint und darauf verwiesen, dass sich für einen solchen laut Informationen vom Robert Koch-Institut (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine Anhaltspunkte ergäben. Da beiße sich allerdings die Katze in den Schwanz. Denn unter Verweis auf fehlende Informationen über den Zusammenhang mit "Corona-Impfungen" bei den Instituten würden bestimmte Untersuchungen gar nicht durchgeführt, aus denen sich solche Informationen möglicherweise erst ergeben. Dies könnte unter Umständen rechtliche Konsequenzen für die zuständigen Stellen wegen Strafvereitelung im Amt und der Verletzung der Garantenstellung zum Schutz der Bevölkerung haben.

BERICHT DER VERWALTUNGSJURISTIN DR. SILVIA BEHRENDT

Sie hat im Bereich des internationalen Gesundheitswesens promoviert und mit anerkannten Experten unter anderem in den USA zusammengearbeitet, erklärte Behrendt zu ihrem beruflichen Hintergrund. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR) spielten etwa bei den Änderungen im Infektionsschutzgesetz gegenwärtig ein Rolle.

"Das [IHR] ist das einzige international verbindliche rechtliche Vertragswerk. Es ist pures Völkerrecht. Es besteht seit 1850 und ist in die WHO mit aufgenommen worden. (...) 2005 wurde es maßgeblich revidiert, im Zuge des Ausbruchs von SARS."

Auch wenn diese Regelungen ursprünglich einen anderen Namen gehabt hätten, seien sie der Grundbaustein der WHO, um die herum die Organisation aufgebaut worden sei. Im Zusammenhang mit SARS habe man das Konzept geändert.

"Von einer einfachen Liste von Krankheiten auf ein vollkommen offenes Konzept. Jeder Anfangsverdacht, der gesundheitlich relevant ist, wird mit in das Konzept des öffentlichen Gesundheitsnotstands aufgenommen. Dieses Konzept wurde neu erfunden und auf die internationale Ebene getragen. Das ist dieser Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)."

Die Exekutivfunktionen der WHO während eines solchen Gesundheitsnotstandes waren Thema ihrer Dissertation, so Behrendt. Dabei gebe es ein solches völkerrechtliches Konzept noch gar nicht. Eine derartige Weltregierung existiere als "Wunsch", doch nicht in der Realität.

"Es ist eine Terminologie, die verwendet wird, der es an sämtlichen konzeptionellen und rechtlichen Hintergrund- und Strukturmechanismen fehlt. (...) Diese Terminologie ist der einzige Grund, weshalb wir solche Gesundheitsnotlagen haben."

Das IHR-Vertragswerk selbst enthalte relativ moderate Ansätze, werde aber weitgehend ignoriert. Andererseits gebe es eine sogenannte Globale Agenda für Gesundheitssicherheit (Global Health Security Agenda, GHSA). Deren Ziel sei  die Implementierung der IHR in den einzelnen Staaten, die jedoch nur einseitig betrieben werde. Und zwar nur in Hinsicht der Kapazitätsstärkung institutioneller Mechanismen, die als Schaltstellen zwischen der WHO und den Nationalstaaten fungieren. Behrendt nannte das RKI als eine dieser sogenannten Anlaufstellen.

"Jetzt versucht man, diese Stellen als Machtzentrum auszubauen."

Entscheidend sei die Frage, wie die WHO überhaupt dazu komme, einen solchen Gesundheitsnotstand festzustellen. Dabei gehe es in der aktuellen Situation auch um die PCR-Tests und weitere rechtliche Details, die man publik machen sollte. Behrendt zufolge ging es in den IHR-Vorschriften nie um reine epidemiologische Aspekte, sondern immer auch um deren Ausgleich mit Handel und Verkehr. Restriktive Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unterliegen daher einem entsprechenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sodass nur die am wenigsten beschränkenden Maßnahmen verwendet werden dürften. Dies stehe in vollkommenem Gegensatz zu dem, was wir momentan in der Corona-Krise erleben. Die WHO erhalte über ein Meldesystem Informationen und bilde gegebenenfalls ein Notfallkomitee, das dann gemeinsam mit dem Generalsekretär der WHO Empfehlungen veröffentliche. Auf Basis dieser Empfehlungen dürften die Vertragsstaaten Maßnahmen erlassen, allerdings ohne eine überschießende Implementierung, wie wir sie momentan haben.

"Der Staat hat eine Pflicht zur Rechtfertigung und zur Offenlegung, warum er den Gesundheitsschutz höher ansetzt. Da gibt es ganz genaue Vorschriften. Und deshalb muss man auch die Öffentlichkeit einfordern. Darüber sind wir bis jetzt nicht informiert worden. Das sind die Informationen, die uns fehlen. Das ist genau das, warum wir nicht wissen, warum dieser Weg gewählt worden ist. Warum der harte Lockdown. Und welche Begründungen gegenüber der WHO geleistet wurden. Denn keine dieser Empfehlungen hat auch nur ansatzweise einen Lockdown verordnet. In diesen Internationalen Gesundheitsvorschriften liegt eine Rechtspflicht, die vollkommen ignoriert wird. Das ist dramatisch, wie einseitig das angewandt wird. Sobald es um die Deklaration dieses öffentlichen Gesundheitsnotstands und sämtlicher Konsequenzen mit Impfungen geht, ist jeder dabei, ist das das Rechtsinstrument, das von der Global Health Security Agenda verwendet wird, um wirklich zu sagen: 'Wir haben die rechtlichen Maßnahmen in der Hand und wir können jetzt einen Krieg mit diesen Notfallgesetzen führen.' In Wirklichkeit sind eine Feinabstufung und ein Balancemechanismus enthalten, der genau das Gegenteil bezwecken möchte. Aber diese Vorschriften bleiben unangewendet."

Es gibt nun eine Revidierung, so Behrendt weiter, und der Vorsitzende des dafür zuständigen Gremiums ist der Präsident des RKI, Lothar Wieler:

"Darum ist das relativ interessant. Weil die Revidierung jetzt so erfolgt, dass diese Machtzentren, diese Schaltstellen, also das RKI (...), das heißt, glaube ich, nationales Lage- und Kompetenzzentrum (...), dass die gestärkt werden. Und es wird ausschließlich auf Preparedness und Response [Bereitschaft und Reaktion] geschaut. Die Legalität der Maßnahmen wird nicht einmal erwähnt. Man erwähnt nicht einmal das, was in den Grundlagen steht."

Dazu gehörten ausdrücklich die Menschenwürde und elementaren Grundfreiheiten der UN-Charta.

"Die gesamte Implementierung muss auf diesen Grundvoraussetzungen beruhen. Davon sind wir ganz weit entfernt. Das wird alles ignoriert."

Eine Abschaffung sollten wir nicht zulassen, betonte Behrendt. Im Mai 2021 befasse sich die Weltgesundheitsversammlung erneut mit der Revidierung. Daher müsse die Frage nach der Rechtmäßigkeit der in der Corona-Krise gesetzten Maßnahmen in die Öffentlichkeit gebracht sowie Rechtmäßigkeit und Rechenschaft eingefordert werden. Stattdessen befassten sich alle Analysen nur mit "Preparedness und Response".

"Andere Fragen werden nicht gestellt. Die allgemeine Behauptung, der allgemeine Grundtenor ist: Wir waren zu langsam, wir haben zu wenig gemacht, wir haben zu ineffizient gearbeitet."

Das betrifft genau die fehlende, doch zwingend nötige Feststellung der "tragfähigen Grundlage im Tatsächlichen", auf die es in der gerichtlichen Überprüfung und damit in der Arbeit des Ausschusses ankommt, bekräftigte eines seiner Mitglieder. Weshalb sich die öffentliche Diskussion überhaupt nicht mehr mit diesen Grundlagen, der Rechtmäßigkeit und der Rechenschaft befasst, werde in dem geschilderten Zusammenhang klarer.

Behrendt erläuterte die Verbindung zu den Änderungen im Infektionsschutzgesetz und zur möglichen Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen einer sogenannten Gemeinsamen Externen Evaluation (Joint External Evaluation), etwa durch die Leopoldina, die nur gemäß der einseitigen Ausrichtung der Globalen Agenda für Gesundheitssicherheit erfolgen.

"Wenn die Leopoldina oder wer auch immer das überprüft, werden wieder nur auf Preparedness, Response und Rechtsänderungen – die Legal Frameworks braucht mehr Implementierung – eingegangen. Es wird kein einziger anderer Aspekt überprüft werden."

Auf der Internetseite des RKI werde beispielsweise diese Evaluierung genau beschrieben.

"Doch darauf kommt es überhaupt nicht an. Es [die IHR] ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der eine gesamthafte Implementierung braucht. Es ist völker[rechts]vertragswidrig, über Ziel und Zweck vollkommen hinwegzugehen und bis auf Response alles zu ignorieren."

Diese Globale Agenda für Gesundheitssicherheit, zu der auch private Akteure gehörten, forciere ihren "falschen Rechtsansatz" über die völkerrechtlich verbindlichen Internationalen Gesundheitsvorschriften hinweg. Die Agenda operiere unterhalb rechtlicher Regelungen über freiwillige Mechanismen mit der WHO und nutze nur dort, wo es ihren eigenen Zielen entspreche, die völkerrechtlichen Gesundheitsvorschriften. Das ist für Behrendt das dahinterstehende Rechtsproblem.

"Diese Agenda öffentlich-privater Partnerschaft (...) überprüft die Staaten hinsichtlich ihrer Implementierung. Und das kann ja auch nicht sein. Es ist ein riesiges Rechtsproblem, öffentlich-rechtliche Partnerschaften verantwortlich zu halten. Das ist auch im Zusammenhang mit den Impfungen relevant."

Die IHR-Richtlinien sehen die gegenwärtigen Verfahren bei den "Corona-Impfungen" wie Reiseeinschränkungen und Notfallzulassungen beziehungsweise bedingte Zulassungen nicht vor. Zwar habe die WHO neuerdings eine sogenannte Liste mit Notfallzulassungen, auf der sie auch Impfstoffe und In-vitro-Diagnostika wie etwa PCR-Tests aufführe. Doch über eine solche Kompetenz verfügt die WHO Behrendt zufolge nicht.

"[Die WHO] übernimmt damit eine globale Kompetenz (...) für Unternehmen, sich an die WHO zu wenden und sofort die Zulassung zu gewähren, wenn die Voraussetzungen stimmen. Nur, wer überprüft denn das?"

Im Ergebnis schwingt sich damit die WHO zu einer globalen Zulassungsbehörde jenseits nationaler Kompetenzen auf, kommentierte Schwab diese Schilderungen. Es stelle sich dann die Frage, wie man sich als Staat dagegen wehren könne, ohne gleich aus der WHO auszutreten.

Das ist eine schwierige Frage, so Behrendt.

"Es ist eine riesige Rechtsfrage. Denn umso globaler, umso mehr öffentlich-private Partnerschaften, desto weniger rechtlich fassbar. Es ist unglaublich."

Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich erschüttert darüber, dass demnach öffentlich-private Partnerschaften ohne jegliche Anbindung an demokratische Entscheidungsprozesse und Wahlen, "von oben" über uns bestimmen. Die damalige Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, die WHO zu verlassen, sei vielleicht doch richtig gewesen.

Behrendt verwies hierzu auf das sogenannte COVAX-Programm, das auf solchen WHO-Zulassungen beruhe und beispielsweise in Ghana zur Anwendung von "Corona-Impfstoffen" diene. Dabei spielten auch Haftungsfragen und Kompensationen im Falle von Schäden durch diese Anwendungen eine Rolle.

"Sie haben für die Gefährdungshaftung eine Abschlagszahlung erfunden, (...) damit man nicht mehr diese schwierigen Rechtsprozesse führen muss, bekommt man eine kleine Summe, (...) wenn man doch einmal eine Nebenwirkung haben sollte. Und das ist sehr problematisch."

Der Ausschuss zog Parallelen zu den Vorgängen in der Europäischen Union und deren Programm für eine Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) im Rahmen einer Europäischen Gesundheitsunion. Auch hier würden Entscheidungen auf überstaatliche Ebenen ohne jegliche demokratische Kontrolle verlagert, über die dann in die jeweiligen Nationalstaaten hineinregiert werden könne. Der Hebel dafür seien in diesem Fall Maßnahmen des Gesundheitsschutzes.

Dem stimmte Behrendt zu:

"Alle Bestrebungen gehen in die Richtung: Notfallgesetzgebung, alles aussetzen, keine Rechtfertigung bringen, keine fundamentalen Grundrechte beachten, jede Gesundheitsmaßnahme ist recht (...)."

Das sei ein vollkommen rechtskonträrer Ansatz, der insbesondere gegen die Würde des Menschen verstoße und mit dem einzigen völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk der Internationalen Gesundheitsvorschriften nicht zu rechtfertigen sei.

"Da muss man rechtliche Mechanismen finden, wie man dieses Vertragswerk wieder in eine halbwegs moderate Form bekommt."

Oder aber man zieht sich aus solchen internationalen Organisationen wie der WHO und der EU zurück, so der Ausschuss, damit solcher Machtmissbrauch, wie er gegenwärtig stattfindet, nicht mehr möglich ist. Hierzu erinnerte Behrendt an die Rolle der Staaten beziehungsweise deren Übernahme durch private Interessen.

"Die WHO und die Staaten könnten nichts machen, wenn die Staaten nicht mitmachen würden. Das ist das eigentliche Problem. Dass die Staaten mit den privaten Sektoren fusionieren und damit, mit der WHO, dann machen, was sie wollen. Denn das [die WHO] ist ja eigentlich ein leeres Gebilde, das nur das machen würde, was sie wollen. (...) Das ist eben Ziel und Zweck. Die Notfallgesetzgebung ist unglaublich. Einfach ein Rechtssystem zu übernehmen, das nur ein semantisches ist. Es gibt nichts dahinter im Völkerrecht. Es gibt so etwas nicht. Es hört sich toll an. Und das wird als einzige Grundlage übernommen, ohne Völkerrechtsbasis."

Das muss von Völkerrechtlern aufgearbeitet werden, forderte Behrendt. Für den Ausschuss erklären sich vor diesem Hintergrund die zahlreichen Vorstöße einzelner Akteure in einem vermeintlich rechtsfreien Raum, vorbei an nationalen Regierungen und vor allem an den Justizsystemen. Hier gelte es umzusteuern und sich beispielsweise von der EU in ihrer derzeitigen Form zu verabschieden, um seine nationalen und kulturellen Besonderheiten zu bewahren.

Erste Ansätze dazu gibt es, so Behrendt. Dabei gehe es darum, solche rechtlich schwer haftbar zu machenden öffentlich-privaten Koalitionen zu zerschlagen. Die nächste Ebene wäre, ein Gegenkonzept zur Globalen Agenda für Gesundheitssicherheit zu schaffen, etwa in Form eine Globalen Agenda für Gesundheitsverantwortlichkeit (Public Health Responsibility).

"Wir fordern ja nichts anderes als eine Rechtmäßigkeit, eine Überprüfbarkeit. Was ist denn dran, wenn ein Staat sagen muss, warum er etwas macht? Das ist eine internationale Verpflichtung und kein Gnadenakt. Darum geht es am Schluss."

Damit ist man wieder bei der Frage, worauf eigentlich eine "Response" erfolgt, auf welche tragfähige Grundlage im Tatsächlichen, kommentierte ein Mitglied des Ausschusses.

"Das muss der Öffentlichkeit klar werden. Dass wir hier eigentlich über einen nicht existenten Zustand reden, der aber zu Responses führt, die hier Menschen umbringen und Unternehmen und die Wirtschaft zerlegen. Das ist ja unfassbar. Das ist sehr gut, dass Sie diesen Hintergrund darlegen. Denn jetzt verstehe ich auch das Selbstverständnis dieser Wahnsinnigen. Die müssen gestoppt werden."

So, wie die Bevölkerungen aufhören müssten mitzuspielen, müssten auch auf staatlicher Ebene die Konsequenzen gezogen werden.

"Denn so, wie Sie es eben gesagt haben: Wenn die Staaten nicht mehr mitspielen, dann stehen die als leere Hülle da. Nur über diese leere Hülle haben sie die Kontrolle über uns. Das ist ja noch viel simpler und dreister, als ich es mir vorgestellt habe."

Das bestätigte Behrendt:

"Nach diesen Internationalen Gesundheitsvorschriften ergibt das, was sich die restriktiven Staaten leisten, eine eklatante Völkerrechtswidrigkeit. Eklatante Verfassungswidrigkeit, wenn man es ganz objektiv, angefangen von Ziel und Zweck, rechtlich analysiert. Sie haben für ihre zusätzlichen Gesundheitsmaßnahmen keine Begründung geliefert. Sie müssen das bei der WHO beantragen. Die müsste das eigentlich transparent offenlegen. (...) Es gibt vernünftige Möglichkeiten, wie man mit solchen öffentlichen Gesundheitsgefahren umgeht. Da muss man nicht mit Gewehren an der Grenze stehen."

Im juristischen Alltag habe die Kenntnis dieser Rechtslage bisher kaum eine Rolle gespielt, was einem nun auf die Füße falle.

"Aber die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind ganz ordnungsgemäß ins deutsche Recht inkorporiert worden. Es gibt ein Durchführungsgesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften, und das ist eigentlich die einzige Grundlage, auf der die gesamten Antworten basieren müssen."

Damit ist man unter anderem mitten in der Diskussion des PCR-Tests, schlussfolgerte der Ausschuss, dann daraus ergäbe sich die tragfähige Grundlage im Tatsächlichen, wenn er Infektionen feststellen würde, was aber nicht zutrifft.

Behrendt beschrieb hierzu die Vorgänge Anfang des Jahres 2020, die zur Ausrufung des internationalen Gesundheitsnotstandes geführt hatten. Das erste WHO-Notfallkomitee habe sich am 22. und 23. Januar getroffen, ohne definitiv festzustellen, ob ein Gesundheitsnotstand auszurufen ist, und sich auf eine neuerliche Sitzung zehn Tage später vertagt. Während dieser Zeit sei der PCR-Test verstärkt zum Einsatz gekommen. Der darüber registrierte  Zuwachs an positiven Testbefunden bildete die Grundlage dafür, schließlich doch den Gesundheitsnotstand zu erklären. Aus dem sogenannten Drosten-Protokoll, auf dem dieser PCR-Test beruht, gehe selbst hervor, dass es am 13. Januar der WHO übergeben wurde.

Das ist die Grundlage für alles, so der Ausschuss. Genau diesen Punkt habe man immer angegriffen. Diese Grundlage der PCR-Tests könne nicht ausreichen, ohne dass sie überprüft wird. In diesem Zusammenhang komme daher der als Retraction Paper bezeichneten Studie, die das Drosten-Protokoll analysierte und die Rücknahme seiner Veröffentlichung forderte, eine entscheidende Bedeutung zu. Es sei klar, dass die Gegenseite das Drosten-Protokoll nicht zurückziehen könne.

"Denn wäre es zurückgenommen worden, wäre damit gleichzeitig festgestellt worden, dass alle Maßnahmen ohne tatsächliche Grundlage und damit rechtswidrig und schadensersatzpflichtig sind. (...) Das ganze Spiel ist einfacher, als ich dachte."

"Es ist nicht schwierig, es ist total simpel", bekräftigte Behrendt. 

"Wenn man die eine Rechtsgrundlage kennt und weiß, dass es keine andere gibt, dann ist das Spiel eigentlich ziemlich einfach. Darum wundere ich mich immer, warum das so kompliziert ist."

Das liegt an der Unkenntnis dieser rechtlichen Zusammenhänge, weshalb diese Informationen sehr wichtig sind, bedankte sich der Ausschuss bei Behrendt. Das bedeute insbesondere, dass es unmittelbar für die gerichtlichen Verfahren relevant ist und schon auf völkerrechtlicher Ebene die Grundlagen für Schadensersatzklagen gegeben sind. Das betrifft die fehlende Rechtsmäßigkeit beziehungsweise Legalität und die fehlende Erklärung, warum die getroffenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz notwendig sind, präzisierte Behrendt. Wieler und alle anderen wüssten ganz genau, was gespielt wird. Der Hintergrund sei die Globale Agenda für Gesundheitssicherheit. Diese habe mit den Entwicklungen in Richtung Notstandsgesetzgebung und Impfungen im Zusammenhang mit der Influenza an Bedeutung gewonnen.

"Wenn man das in ein Notstandsgrundkonzept hineinnimmt, dann bedeutet das natürlich, dass es ein permanentes Konzept wird."

Relevant aus völkerrechtlicher Perspektive sei nicht die Ausrufung der Pandemie, sondern nur die Deklarierung des öffentlichen Gesundheitsnotstandes. Dafür hat man bereits die Influenza als möglichen Anlass für eine solche Deklarierung betrachtet, wie beispielsweise bei der sogenannten Schweinegrippe 2009, erinnerte Behrendt. 

"Nur die Antwort der Staaten war nicht da. Da ist das System getestet worden, mit sehr wenig Konsequenzen für die Öffentlichkeit. Man wusste zwar, es gibt Impfungen, und es wurde forciert, aber es hat nicht in das öffentliche Leben übergegriffen. Und dieser Sprung wurde jetzt mit COVID geschafft. Das öffentliche Leben wirklich zu beeinflussen und im Sinne eines Kriegsszenarios lahmzulegen."

Über den Hebel Gesundheit wird dem Ausschuss zufolge die Bevölkerung unter Kontrolle gebracht und womöglich von ganz anderen Dingen abgelenkt, die im Hintergrund abliefen oder vorbereitet würden. Auch ein permanentes Geschäft etwa mit Impfungen könne günstig und im globalen Maßstab kalkuliert werden, inklusive möglicher Zahlungen für Schäden. Selbst Vermarktungskosten entfielen bei staatlichen Impfkampagnen, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden.

Neben der Aufklärung sei gerade das juristische Vorgehen gegen die sichtbaren Akteure wie Drosten und Wieler entscheidend. Wieler kommt eine besondere Bedeutung zu, betonte Behrendt. 

"Er ist der Vorsitzende des Revidierungskomitees, das im Mai zur Verabschiedung kommen könnte oder ziemlich sicher kommen wird. Und er ist damit auch der Vorsitzende dieser Überprüfung der globalen COVID-Maßnahmen, auf völkerrechtlicher Basis sozusagen."

"Das ist wirklich nicht zu fassen", kommentierte der Ausschuss diese Zusammenhänge. Dass es eigentlich so einfach sei, wenn man nur genau genug hinschaue, sei so erschreckend wie beruhigend zugleich. Man muss sie nur vor die Gerichte bringen, ergänzte Behrendt. Sie betonte auf Nachfrage zu anderen völkerrechtlichen Einschätzung dieser Problematik, dass sich solche ihrem Kenntnisstand zufolge immer nur mit Preparedness und Response befassen, aber nicht mit der Analyse der rechtlichen Grundlagen des Ganzen. Ihr Ziel sei es, sich mit dem erwähnten Konzept für Globale Gesundheitsverantwortung um diese rechtlichen Grundlagen zu kümmern, wofür sie die Gründung einer Nichtregierungsorganisation betreibe.

"Der Grundmechanismus ist sehr einfach. (...) Alles andere schwebt im rechtsleeren Raum. Damit kann man eigentlich gut arbeiten. (...) Die Revidierung und die Überprüfung der Corona-Maßnahmen auf globaler Ebene brauchen die Frage, wie die Legalität der Beantwortungen und auch die Diagnose-Problematiken und die wissenschaftlichen Kriterien neu definiert werden müssen. (...) In der Wissenschaft muss es immer für Wissenschaftler die Möglichkeit geben, ihre neuen kontraindizierten Ergebnisse öffentlich zu machen und auch argumentieren zu dürfen. Das sind alles Aspekte, die (...) in die Revidierung, wenn man ordnungsgemäß vorgehen würde, hineingehören, und zwar ganz dringend. Und wenn man sieht, dass die Diagnostik, diese Diagnosemöglichkeiten und diese Falldefinitionen nicht korrekt sind – dass man das rechtlich überprüfen kann, dass man das reklamieren kann."

BERICHT DER GESUNDHEITSWISSENSCHAFTLERIN DR. ASTRID STUCKELBERGER

Als Gesundheitswissenschaftlerin hat sie in Forschung und Lehre und bereits seit ihrem Studium für die WHO gearbeitet, beschrieb Stuckelberger ihren beruflichen Werdegang. Ab den 1990er-Jahren habe ihre Forschungsarbeit bei der WHO in der Schweiz immer mehr im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen gestanden.

"Wir mussten Wissenschaft für die Politik machen, für politische Entscheidungsfindung, für die Bevölkerungen."

Ihre Forschungen seien interdisziplinär gewesen und hätten sie seit ihrer Promotion im Jahr 2000 in die Medizin geführt. Über ihre Tätigkeit bei der WHO habe sie unmittelbar erlebt, wie die WHO und die Vereinten Nationen arbeiten. Seit 2009 habe sie sich über die Universität Genf bei der WHO mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften beschäftigt. Die Aktualisierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften sei 2005 und deren Inkrafttreten 2008 erfolgt. Dabei sei es um das Erstellen und Umsetzen von Pandemieplänen in einzelnen Staaten gegangen.

"Die Internationalen Gesundheitsvorschriften dienen dazu, die Länder und Mitgliedsstaaten vorzubereiten, um für eine Pandemie gewappnet zu sein, um eine Pandemie zu verhindern und um schnell zu handeln."

Das hielt sie für ein ehrenwertes Anliegen, so Stuckelberger. Schließlich habe man 2013 den Zuschlag zur Fortführung der Arbeit für weitere drei Jahre erhalten. Doch plötzlich sei die Meldung gekommen, es gebe wegen fehlender Zahlungen von Mitgliedsstaaten keine Finanzierung dafür. Dabei hätte das Projekt noch in etlichen Ländern umgesetzt werden müssen. Damals habe sie bereits bemerkt, dass "hier etwas nicht stimmt". In der Folge habe sie miterlebt, dass man ihre Lehrveranstaltungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften in der WHO selbst untersagen wollte.

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften würden verletzt, obwohl sie verbindliches Völkerrecht und Teil der Verfassung der WHO sind. Doch der Trick sei, dass dies kaum jemand weiß. Die WHO selbst agiere im Sinne von Konzerninteressen. Insgesamt habe es drei Aktualisierungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gegeben, 1996, 2005 und 2014. Die letzte sei 2016 in Kraft getreten.

"Das hat die Gesundheitssicherheit in eine Diktatur verwandelt, in der der Generalsekretär alleine entscheiden kann, Impfstoffe und PCR-Tests zu verkaufen, obwohl alle Dokumente nach klinischen Bestätigungen verlangen und es andere Tests als PCR gibt. (...) Es ist eine Verpflichtung. Wenn es eine Verpflichtung ist, (...) was der Generaldirektor sagt, dann müssen es alle Länder kraft geltendem Recht befolgen."

Von den Mitgliedern der WHO habe es im Laufe der Aktualisierungen nur zwei Staaten mit gewissen Vorbehalten gegeben, die USA und den Iran. Stuckelberger unterstrich die besondere Rolle der Schweiz im globalen Geschehen:

"Die Schweiz ist das Zentrum (...) umfangreicher Korruption. Hier sitzt mit GAVI eine der wichtigsten Nichtregierungsorganisationen (...), die von Bill Gates finanziert wird und die (...) vollständige Immunität genießt."

GAVI sei vor dem Zugriff der Ermittlungsbehörden geschützt. Die Organisation könne tun, was sie wolle. Seit 2009 sei GAVI in der Schweiz davon befreit, Steuern zu zahlen. Im Jahr 2017 habe schließlich Gates im Zusammenhang mit GAVI beantragt, selbst "wie ein Mitgliedsstaat" Teil des Exekutivkomitees der WHO zu werden. Zu diesem Zeitpunkt habe Gates schon seit Jahren eine wichtige Rolle in der WHO gespielt und diese mitfinanziert.

Stuckelberger zufolge arbeitet Gates auch direkt mit einzelnen Staaten zusammen:

"Ich vermute, er hat mit allen Mitgliedsstaaten dieselben Verträge geschlossen. Ich habe herausgefunden, dass [die schweizerische Gesundheitsbehörde] Swissmedic (...) einen Vertrag mit Bill Gates und der WHO unterzeichnet hat. Und das ist abnormal."

Statt also selbst offiziell in die WHO wie ein Mitgliedsstaat aufgenommen worden zu sein, vereinbare Gates offenbar Verträge mit den einzelnen Mitgliedsstaaten, so wie mit der Schweiz. Sie frage sich darüber hinaus, weshalb die WHO zusätzlich Verträge mit einzelnen Mitgliedsstaaten unterzeichne. Es sei sonderbar, doch im Sinne von Konzerninteressen, wenn die WHO mit privaten Unternehmen und mit Staaten Verträge für den Gesundheitssektor abschließe. Für Stuckelberger liegt daher die Hypothese nahe, dass dies nicht die Schweiz, sondern alle Mitgliedsstaaten betrifft.

"Ich denke (...), sie haben das überall gemacht. Deshalb erzählen alle überall dasselbe, (...) dieselben Meldungen."

Auch GAVIs seit 2009 bestehende "qualifizierte diplomatische Immunität" und Steuerbefreiung sei sonderbar und für Nichtregierungsorganisationen unüblich. Behrendt bestätigte die Schilderungen von Stuckelberger zum Status von GAVI, der auch Teil der Untersuchungen im Rahmen ihrer Arbeit für Globale Gesundheitsverantwortlichkeit ist.

Für den Ausschuss handelt es sich dabei um gefährliche Machtkonzentrationen:

"Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, ob wir einzelne Personen oder Vereinigungen von Personen mit solchen unglaublichen Machtmöglichkeiten ausstatten sollten, ohne jegliche demokratische Verantwortung und Legitimation. (...) Der Missbrauch von Macht ist unvermeidlich. Sobald jemand solche Macht hat, wird er sie missbrauchen. (...) Einfach deshalb, weil man es kann."

Einen vergleichbaren Status gebe es beispielsweise bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und anderen Behörden der Europäischen Union. Es existierten noch nicht einmal rechtliche Regularien zu einer möglichen Aufhebung dieses Status. Wenigstens seien die EU-Institutionen etwas mehr demokratisch legitimiert.

Dennoch gelte:

"Niemand, in keinem zivilisierten Land dieser Welt, ist sicher vor der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Inanspruchnahme wegen vorsätzlicher Taten. Und mit denen haben wir es hier zu tun. Also da kommt man so oder so ran."

Die Machtkonzentration in der Person von Gates mache wiederum dessen Auftreten verständlicher:

"Daher rührt auch dieses im wahrsten Sinne des Wortes wahnsinnige Selbstverständnis, von wegen: 'Wir werden acht Milliarden Menschen impfen.' Und sein Selbstverständnis: 'Die glauben, die haben eine Wahl? Die haben keine Wahl!'"

Und das alles erzähle so jemand auch noch zehn Minuten lang in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten, weil man ihm dort, im von uns allen finanzierten Rundfunk, eine Bühne bereitet. All diese wichtigen Erkenntnisse müssten bekannt werden.

Stuckelberger erinnerte daran, dass beispielsweise auch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im schweizerischen Basel über einen besonderen Status verfügt. Die Dimensionen seien also viel größer. Es geht nicht nur um einzelne Organisationen wie GAVI, sondern um ein ganzes System von Organisationen.

Im Rahmen der WHO hätten 2009 sowohl die Implementierung dieser umfangreichen Regierungsarchitektur der Gesundheitssicherheit als auch die Vertragsaktivitäten von Gates mit einzelnen Mitgliedsstaaten begonnen. Fraglich sei insbesondere die Rolle der Vereinten Nationen und ihrer höchsten Repräsentanten. Von ihnen habe man in der gegenwärtigen Corona-Krise kaum etwas gehört.

Es gebe Anzeichen dafür, dass die dortige Gemengelage der Machtinteressen es nicht ermögliche, sich klar zu äußern, ohne seine eigene Position zu riskieren. Stattdessen gebe es widersprüchliche Stellungnahmen, bei denen einerseits Menschenrechtsverletzungen kritisiert und andererseits die Impfkampagnen unterstützt würden.

Für ein besseres Verständnis der angesprochenen Entwicklungen verwies Stuckelberger auf die 2005 erschienene Stellungnahme des Völkerrechtsexperten David Fidler zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (From International Sanitary Conventions to Global Health Security: The New International Health Regulations).

"Als er dies schrieb, war er sehr besorgt über die Internationalen Gesundheitsvorschriften. Er sagte, dass sie zu einer Globalen Regierungsstruktur [Global Governance] werden."

Darüber hinaus machte sie auf die entscheidende Bedeutung zweier Definitionen für die aktuelle Corona-Krise aufmerksam, da sie die Deklaration des Gesundheitsnotstandes rechtfertigten. Es sei zum einen der Fokus auf Fallzahlen statt auf Sterberaten und zum anderen die Änderung der Pandemiekriterien im Jahr 2009, sodass es nur noch auf ein sich international ausbreitendes Krankheitsgeschehen und nicht mehr auf eine abnormal hohe Anzahl von Kranken und Toten ankommt. Während des Corona-Gesundheitsnotstandes wurde auch noch der Begriff der Immunität beziehungsweise der sogenannten Herdenimmunität von der WHO (Stand Juni 2020, archivierte Webseite) geändert und dahingehend erweitert (Stand Dezember 2020), dass er sich nun maßgeblich auf Impfungen bezieht.

Zum Konzept der Immunität ergänzte der Ausschuss, dass bestehende und wissenschaftlich dokumentierte Kreuzreaktionen des Immunsystems nicht angemessen berücksichtigt werden. Eine durch Infektionen mit anderen Coronaviren erworbene Immunantwort schütze demnach auch gegen das als neuartig registrierte aktuelle Coronavirus. Solche bereits in der Bevölkerung aus früheren Infektionen existierenden Immunitäten ließen die Herdenimmunität bei neuen Infektionen mit verwandten Erregern umso schneller erreichen.

Abschließend betonte Stuckelberger die Rolle des PCR-Tests für das Corona-Geschehen und warf der WHO vor, diese Tests bewusst manipulativ einzusetzen. Die WHO warne in ihrer eigenen Dokumentation davor, dass PCR-Tests ohne Angabe der Amplifizierungszyklen (CT-Werte) unbrauchbar sind.

"Es ist also krimineller Vorsatz, zu sagen: 'Achtung, dieser PCR-Test funktioniert nicht ohne CT-Angabe!' Und nicht zu sagen: 'Stopp!' (...)"

Die WHO spiele somit auf Zeit und verlängere bewusst den missbräuchlichen Einsatz der PCR-Tests, statt sie von vornherein zu unterbinden.

Damit spricht die WHO sozusagen mit gespaltener Zunge, resümierte der Ausschuss, da sie offiziell einerseits vor dem Einsatz der PCR-Test zumindest in der bisherigen Form warnt, ihn daher anders als Drosten als Maßstab zur Erfassung des Infektionsgeschehens infrage stellt, und andererseits weiterhin den Einsatz dieser Tests befördert. Die Mitglieder des Gremiums bedankten sich bei Behrendt und Stuckelberger für die "extrem aufschlussreichen" Informationen aus Bereichen, von denen sie bisher in dieser Form nichts wussten.

BERICHT DER FRÜHEREN BUNDESTAGSABGEORDNETEN UND DDR-BÜRGERRECHTLERIN VERA LENGSFELD

Sie ist Mitglied der CDU und in der dortigen sogenannten Werteunion, erklärte Lengsfeld, die aus der DDR kommt. Ab den 1970er-Jahren sei sie in der DDR-Opposition tätig gewesen. Diese sei anfänglich von Schriftstellern getragen worden und habe sich in den 1980er-Jahren im Zusammenhang mit der Friedensbewegung in die Kirchengemeinden verlagert, die eine Art Schutzraum für die Opposition bildeten.

In einem Staatsvertrag habe sich die DDR-Regierung die Akzeptanz der "Kirche im Sozialismus" gesichert und deren Gemeinden im Gegenzug zugestanden, nicht in deren Räumlichkeiten mit den staatlichen Sicherheitskräften aktiv zu werden. Das Spektrum der Oppositionsaktivitäten habe sich in der Folge um Fragen zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte erweitert.

Verteilt über das gesamte Staatsgebiet der DDR habe sich schließlich ein Unterstützerkreis von etwa 30.000 Personen gebildet, der im Weiteren Ausgangspunkt der friedlichen Revolution und der sogenannten "Wende" mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten gewesen sei. In dieser damaligen landesweiten Vernetzung der Opposition gebe es Parallelen zur aktuellen Situation und wie man ihr begegnen sollte. 

"Ich sage heute: Der Corona-Spuk wäre ganz schnell vorbei, wenn eine betreffende Anzahl von Menschen ihre Angst überwinden würde. Und da besonders die Unternehmer. (...) Wenn die sich verabreden würden, (...) [und] an einem bestimmten Tag wieder öffnen würden – ja, was sollen die [Behörden] machen? Da können die gar nichts mehr machen. Und wenn dann noch die Kunden kommen. Dann ist dieser Corona-Spuk vorbei."

Selbstverständlich spielt auch die Angst in der Bevölkerung eine Rolle, stimmte Lengsfeld dem Ausschuss zu. Damals die Angst vor Repressalien der DDR-Sicherheitsbehörden und des sowjetischen Militärs und heute vor dem "Virus". Entscheidend sei, dass der Wille, etwas zu beenden, größer ist als die Angst. Und diese speise sich aus den Medien mit ihren täglichen Berichten zu "Fallzahlen" und Warnungen vor "Mutanten", "zweiten und dritten Wellen" und so weiter.

"Wenn diese Corona-Propaganda nicht wäre, würden die Leute es gar nicht merken, dass wir es mit einer Pandemie zu tun haben. Denn anders als die Politik hat das Gesundheitswesen nicht versagt. Das Gesundheitswesen hat die ganze Zeit funktioniert, und alle Panikmache, dass die Intensivbetten nicht ausreichen und so weiter, hat keine Realität gehabt. (...) Deswegen rede ich auch von Propaganda und nicht mehr von Journalismus."

Der Ausschuss teilte Lengsfelds Einschätzung. Es existiere ein Krankheitsgeschehen, doch stimme deren offizielle Darstellung nicht.

"Es geht darum, dass über die eigentliche Gefährdungslage hinausgehend suggeriert wird, dass es eine Pandemie gibt. Mithilfe der durch und durch korrupten WHO, wie wir ja gerade gelernt haben."

Letztlich habe das Volk schon gesprochen, da es sich im Alltag beispielsweise bei Zusammenkünften in Parks nicht für die Corona-Maßnahmen interessiere und sie ignoriere. Die Unternehmer müssten sich rühren. "Das ist der springende Punkt" auch für Lengsfeld, die an die Aussagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Beginn der Corona-Krise erinnerte. Die von Merkel angekündigte ständige Überprüfung der drastischen Einschränkungen der Grundrechte habe es nicht gegeben, im Gegenteil:

"Inzwischen hat sich das Narrativ gewandelt. Inzwischen sind die Grundrechte neue Freiheiten, die gewährt werden, wenn man sich impfen lässt oder wenn die Regierung meint, es ist so weit, [und] die jederzeit wieder zurückgenommen werden können."

Für Lengsfeld ist der unter anderem von Klaus Schwab, dem Vorsitzenden des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos, verkündete "Great Reset" ein maßgeblicher Faktor. Erklärtermaßen solle die Corona-Krise als Chance für einen umfassenden Neustart genutzt werden. Die Pläne des "Great Reset" dienten erkennbar als "Blaupause dessen, was sich jetzt vor unseren Augen abspielt".

Lengsfeld zufolge hat Merkel selbst bereits den Bogen von der Corona-Krise zur Klimapolitik gezogen und gesagt:

"Dann müssen wir harte politische Maßnahmen durchführen, bei denen wir die Menschen mitnehmen müssen."

Interessant sei dabei:

"Sie [Merkel] spricht nicht mehr von Bürgern. Sondern die Bürger, denen die grundgesetzlichen Freiheiten garantiert sind, sind bei ihr zu Menschen mutiert. Eine amorphe Menschenmasse, die man irgendwie in die Zukunft mitnehmen muss. Und das finde ich ganz gefährlich. (...) Was Merkel jetzt von sich gibt, hat mit der Rede einer Demokratin nichts mehr zu tun, sondern das ist das Sprachgebilde von Autoritären. Und es wird ja mehr oder weniger in dieser ganzen Klimadebatte auch immer gesagt: Es helfen da keine demokratischen Entscheidungen."

Ein Berater der Kanzlerin, Hans Joachim Schellnhuber vom Potsdamer Klimainstitut, habe in einem Buch geschrieben, dass man einen "wohlmeinenden Diktator" brauche, um die Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen. Die demokratischen Prozesse dauerten viel zu lange. 

"Genau das kommt jetzt aus ihrer [Merkels] Rede in Davos auch ganz klar zum Vorschein. Man muss nur genau hinschauen. Man kann denen nicht vorwerfen, dass sie nicht sagen, was sie vorhaben. (...) Sie vertrauen darauf, was Jean-Claude Juncker gesagt hat: 'Wir stellen etwas in den Raum, und dann warten wir ab. Und wenn die Leute nicht kapieren, was wir vorhaben oder es nicht wahrnehmen, machen wir einfach weiter.' Für mich sind die Corona-Maßnahmen ein Testfall, was die Bevölkerung zu ertragen bereit ist."

Lengsfeld sagte von sich selbst, dass sie einmal eine Unterstützerin von Merkel war, weil diese sich in der CDU für Reformen einsetzte. Sie kenne sie seit 1990 persönlich, auch privat und zum Schluss sehr nahe, anfänglich aus gemeinsamer politischer Arbeit in der Zeit der Wiedervereinigung und danach aus 16 Jahren parlamentarischer Tätigkeit im Deutschen Bundestag. Doch als Merkel Kanzlerin wurde, habe sie gemerkt, wie sehr sie sich getäuscht hatte, da sie ihre Wahlversprechen nicht eingehalten habe. 

"Merkel ist eine Person, die offenbar keinerlei inneren Kompass hat. Und keinerlei Probleme hat, das zu entsorgen, was sie nicht mehr für opportun (...) oder für hilfreich hält. Und wer die Probe aufs Exempel machen will, man kann bei Merkel alles finden: Atomkraft ist gut und muss verlängert werden. Aber wir müssen sofort aus der Atomkraft raus. Multikulti ist gescheitert, muss beendet werden. Multikulti ist unsere Zukunft. Von allem kann man bei Merkel beides finden."

Zur Frage nach möglichen Verstrickungen von Merkel mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ging Lengsfeld näher auf die sogenannten Rosenholz-Dateien ein. Dabei handelt es sich um umfangreiche Aufzeichnungen des damaligen Auslandsnachrichtendienstes der DDR. Diese gelangten in die USA, für die es von großem Interesse gewesen sei, durch diese Unterlagen dortige DDR-Spionageverbindungen zu enttarnen. Die Dateien enthielten auch Angaben über verdeckte DDR-Aktivitäten in Westdeutschland, "die sehr stark die bundesdeutsche Geschichte beeinflusst haben", etwa bei den Ereignissen um Benno Ohnesorg und dem Misstrauensvotum gegen den früheren Bundeskanzler Willy Brandt. Um die Verbindungen der DDR insbesondere in die Politik und die Medien Westdeutschlands aufzuklären, habe man die damalige US-Regierung von Präsident Bill Clinton um Kopien der Dokumente gebeten. Die USA hätten zwar die Dateien an die Bundesrepublik und weitere Länder des ehemaligen Ostblocks geschickt, doch seien diese Unterlagen seitdem "unter Verschluss", sodass in Deutschland niemand an sie herankomme. 

"Da hatten alle etwas zu befürchten, und da waren sich alle einig. Ich erinnere daran, in der schwarz-gelben Interimsregierung hat die FDP tatsächlich einen Antrag gestellt, alle Bundestagsabgeordneten seit 1948 auf ihre Stasi-Mitarbeit zu überprüfen. Der Antrag ist im Bundestag eingebracht worden, kam in die Ausschüsse – und ist nie wieder aufgetaucht."

Ohne konkrete Informationen zu inoffiziellen Aktivitäten Merkels in der DDR zu haben, könne man sie nur an ihren Taten als Bundeskanzlerin messen, um sich ein Urteil über sie und ihre Überzeugungen zu bilden. Da habe man genügend Stoff. In der Corona-Krise ist Merkel die "tragende Figur", die sich immer wieder gegen die Ministerpräsidenten der Bundesländer durchsetze, so Lengsfeld. 

"Das hängt auch damit zusammen, dass wir inzwischen eine Politikergeneration haben, die fast keinerlei Erfahrung im wirklichen Leben [hat], weil sie nur diese innerpolitische Karriere gemacht [hat]. Inzwischen ist das die Mehrzahl im Bundestag, würde ich sagen. (...) [Die] keinerlei Bezug zur Realität [hat], sondern nur in diesen innerparteilichen Kungeleien. Und die [hat] natürlich auch keinerlei Rückgrat mehr."

Unabhängig davon, wie man die Umsetzung der Corona-Maßnahmen interpretiere, zeige sich die Politik insgesamt unfähig. Auch die Medien berichten Lengsfeld zufolge nicht angemessen von den Widersprüchlichkeiten der Maßnahmen, wozu der Ausschuss anmerkte:

"Wir haben ja eben gelernt, warum das so ist. Es wird einfach nur noch über Maßnahmen gesprochen, aber nicht darüber, ob es überhaupt ausreichende Ursachen und Grundlagen gibt."

Lengsfeld ergänzte, dass die Regierung bis heute keine Lageanalyse erstellt hat. Ihr sei keine bekannt. Der Bericht eines für Gefahreneinschätzungen zuständigen Beamten des Bundesinnenministeriums, wonach man es in der Corona-Krise mit einem "Fehlalarm" zu tun habe, wurde ignoriert, bestätigte der Ausschuss. 

"Jemand hat es geleakt, und dadurch ist es an die Öffentlichkeit gekommen. Dadurch weiß man, dass das, worüber wir eben gesprochen haben – wo ist eigentlich die Grundlage für all das? – sogar im Bundesinnenministerium von einem Fachmann erörtert wurde. Und der hat festgestellt: Es gibt keine Grundlage für die Pandemie. Dafür gibt es umso mehr Evidenz dafür, dass uns die Maßnahmen alle erledigen werden. [Das] steht da alles drin. Ein Teil des Innenministeriums ist ihm sogar gefolgt, hat Teile davon übernommen. Dem werden wir noch nachgehen müssen. Aber sie haben recht. Es gibt keine Lageanalyse, keine aktuelle."

In einem Jahr hat man es nicht geschafft, die Risikogruppen zu schützen, erklärte Lengsfeld. Stattdessen habe man alle Bürger in "Isolationshaft" genommen. Auch seien die Maßnahmen nie auf ihre Effektivität überprüft worden. Die durch die Maßnahmen geschaffene wirtschaftliche Situation ist desolat, zitierte der Ausschuss Experten. Dies werde derzeit noch vom Ausnahmezustand überdeckt. Damit wir als Gesellschaft wieder funktionieren könnten, müssten wir alle selbst "das Ruder übernehmen". Lengsfeld stimmte dem zu und betonte:

"Vor allen Dingen müssen wir klarmachen, dass die Grundrechte keine Verfügungsmasse der Regierung sind."

Gewiss spielt neben der Realitätsferne maßgeblicher politischer Akteure auch handfeste Korruption wie etwa im Falle der Maskengeschäfte eine Rolle, so Lengsfeld auf Nachfrage des Ausschusses. 

"Aber ich finde, wir kommen ja nicht einmal hinterher, das zu verbreiten, zu analysieren und auszuwerten, was völlig klar auf der Hand liegt. Damit sind wir wirklich schon ausgelastet. (...) Ich kann nur raten, alles andere erst einmal beiseite zu lassen. Das kann man später regeln. Und man bekommt dann nur den Vorwurf: Verschwörungstheorie. (...) Nein. Die Tatsachen, das, was sich vor unseren Augen abspielt. Das, was man klar beweisen kann und trotzdem von den meisten Menschen noch nicht wahrgenommen wird, weil die Medien völlig versagen. Denn Politik und Medien haben ein Kartell gebildet und unterstützen sich gegenseitig. Sonst wäre die Politik schon längst weg vom Fenster. Wir haben genug damit zu tun, das, was offensichtlich ist, was man mit Fakten und Worten (...), mit ihren eigenen Worten beweisen kann, zu verbreiten."

FAZIT UND AUSBLICK

Lengsfeld unterstrich abschließend, wie maßgeblich die Änderungen in der Politik für die gegenwärtigen Entwicklungen sind. Eine parlamentarische Kontrolle der Regierungen durch die Abgeordneten finde nicht mehr statt. Die Parlamentarier seien für ihre Wiederwahl abhängig vom jeweiligen Parteiapparat. Dies habe sie bei den Grünen und der CDU miterlebt.

"Inzwischen ist es tatsächlich so, dass man, nur um wieder [für die Wahl] aufgestellt zu werden, absolut stromlinienförmig sein muss. Und wer das nicht ist, der fliegt raus. Und bei Leuten, die keinen Beruf haben, ist die Politik das Einzige, an das sie sich klammern müssen. Mit diesen Leuten kann man alles machen."

Sie habe noch richtige Parlamentarier erlebt, die tatsächlich die Regierung kontrollierten, selbst wenn sie in der Regierungsfraktion waren. 

"So etwas gibt es gar nicht mehr. Seit der ersten Großen Koalition kommen die Vorlagen [der Gesetze] aus dem Kanzleramt und werden abgenickt."

Die Abgeordneten wüssten nicht mehr, was sie wirklich beschließen, so zum Beispiel bei der Abstimmung im Bundestag zur Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite. Ihnen schien nicht klar gewesen zu sein, inwieweit sie ihre Rechte an die Regierung abgegeben haben. 

"Das ist nicht die Ausnahme, das ist inzwischen Usus."

Anders scheint es nicht erklärbar, resümierte ein Ausschussmitglied. Es gebe bei den Politikern eine Mischung aus Dummheit und Korruption und gewiss einige Leute, die in der aktuellen Situation Angst haben. Hinzu komme, dass man wiedergewählt werden wolle. Oder dass man mit einem lukrativen Posten in der Konzernwirtschaft liebäugle, fügte ein anderer Jurist des Ausschusses hinzu.

Insgesamt ist das folgerichtig, erinnerte Lengsfeld, weshalb man nicht auf diese Politiker setzen kann.

"Wenn man sein ganzes Leben an die Politik gehängt hat, dann ist das alternativlos. (...) Vor allen Dingen, das ist die Botschaft, die ich versuche, unter die Leute zu bringen: Erwartet nicht von der Politik, dass sie Euch erlöst. Ihr müsst das selber machen. (...) Was soll denn eigentlich noch passieren? Bei so vielen Unternehmen sind die Novemberhilfen immer noch nicht angekommen (...). Wie viel Hilfen sind danach noch versprochen worden? Das ist doch alles nur Makulatur. (...) Ich zitiere sogar immer die Internationale (...) – als die Linke noch emanzipatorisch war, hat sie das gewusst: 'Uns aus dem Elend zu erlösen, können wir nur selber tun.'"

Die gegenwärtige moralische Rechtfertigung der Corona-Politik, die mit dem Hinweis auf die zu vermeidenden Toten jede Kritik an den Maßnahmen diskreditiere und abwürge, offenbare ein grundsätzliches Problem. 

"Genau daran zeigt sich, dass das, was der Staatsrechtler Carl Schmitt gesagt hat: Eine Politik, die sich nur noch auf Werte bezieht, wird schnell intolerant und immun für die Realität und autoritär und autokratisch. Und genau diesen Prozess sehen wir jetzt auch."

Laut Lengsfeld steht hier bereits die Klimapolitik als nächstes und als Teil des "Great Reset" bereit. Klaus Schwab habe dazu folgendes erklärt:

"Der Klimawandel könnte, wenn wir ihn nicht angehen, sozusagen das nächste Virus sein. Mit sehr viel mehr Schaden und Langzeitfolgen im Vergleich zu COVID-19."

Es sei also ganz klar, was diese Leute vorhaben. Alles, was jetzt passiere, entspreche der Linie der Klimalobbyisten. Mit der sogenannten Agenda 2030 liege das weitergehende Szenario schon auf dem Tisch. Demnach hätten dann die Leute kein Eigentum mehr und würden sich alles, was sie brauchen borgen, und seien alle glücklich. Das gleiche einem kommunistischen Experiment. Eigentum mache aber unabhängig und befreie. Daher gehe es aktuell gegen den Mittelstand, da dieser noch unabhängig sei.

Zwischen Unternehmern, die persönlich für ihre Unternehmen verantwortlich sind, und von Börsenkuren getriebenen Konzernen mit angestellten Managern liegt auch für den Ausschuss ein wesentlicher Aspekt der Entwicklung. Es handele sich um gewaltige Konzerne, wie beispielsweise in der Pharmabranche, die nicht das Wohl der Menschen interessiere. Die Vermarktung der Produkte solcher Konzerne setze auf Versprechen, etwa schöner und gesünder zu sein oder dazuzugehören, und damit größtenteils auf entsprechende Ängste bei den jeweiligen Konsumenten. Angst spiele auch in der Corona-Krise die entscheidende Rolle, sodass sich zu wenige fragten, wer eigentlich von dem Ganzen profitiert. 

"In jedem von uns sollte doch die Erkenntnis stecken: Jemand, der mir Angst machen möchte, der meint es nicht gut mit mir. (...) Da sollte man vielleicht einmal in Ruhe drüber nachdenken."

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