Rechtsschreibungsrat: Gendergerechte Sprache entspricht nicht dem Amtlichen Regelwerk

Obwohl die sogenannten Gendersternchen mittlerweile vielerorts fast obligatorisch sind, geht der Rat für deutsche Rechtschreibung zu neuen Regelungen deutlich auf Distanz. "Sensible Ansprache" könne nicht allein durch Orthografie erreicht werden.

Der Genderstern sowie andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren wie etwa ein Unterstrich oder ein Doppelpunkt werden bis auf Weiteres nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen. Das teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung auf seiner offiziellen Webseite am Freitag nach einer der geschlechtergerechten Sprache gewidmeten Sitzung mit.  

Das Expertengremium bekräftigte anfangs die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Diese Aufgabe könne aber nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden.

Immer mehr Unternehmen, Hochschulen, Stadtverwaltungen und Behörden verwenden neue sprachliche Formen wie etwa den Genderstern ("Student*innen") oder den Unterstrich ("Bürger_innen"). Die Verwendung solcher Sonderzeichen kann laut Rechtschreibrat zu Verständnisproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen führen.

"Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten."

Diese Zeichen hätten in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen und werden beispielsweise als Satzzeichen verwendet. Ihre Verwendung innerhalb von Wörtern könnte das Lesen für Schülerinnen und Schüler, für Menschen, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernen, sowie für Erwachsenen mit geringer Literalität erschweren.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung appellierte auch an die Hochschulen, die schriftlichen Leistungen von der Verwendung der "gegenderten Schreibung" abzukoppeln, denn das stelle die "Wissenschaftsfreiheit der Lehrenden" in Frage.

"Hochschulen und Lehrende haben die Freiheit des Studiums nicht nur bei der Wahl von Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen der Studierenden zu beachten und zu schützen", so der Rat.

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