Das Amtsgericht Kassel sprach den 65-Jährigen am Montag wegen Beleidigung schuldig. Kutscheras Äußerungen seien nicht durch die Freiheit der Wissenschaft gedeckt, sagte der Richter: "Es kommt auch auf den Zusammenhang an." So habe sich der Evolutionsbiologe in einem Interview geäußert und nicht in einer Vorlesung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kutschera hatte sich im Jahr 2017 im Gespräch mit dem Internetportal kath.net zum Thema "Ehe für alle" kritisch über homosexuelle Beziehungen geäußert. Er hatte die Position vertreten, dass in homosexuellen Partnerschaften Kindesmissbrauch wahrscheinlicher sei. Der Professor hatte damals gesagt:
Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.
Daraufhin hatten mehrere Menschen – darunter Homosexuelle – den Professor der Uni Kassel angezeigt.
Kutschera stand im Prozess zu seinen Zitaten. Er warf den Kritikern und der Staatsanwaltschaft vor, diese falsch zu verstehen und aus dem Kontext zu reißen. Im Grunde gehe es Kutschera um eines, sagte sein Anwalt:
Er hegt Befürchtungen hinsichtlich psychischer Probleme bei Kindern aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Es war der zweite Prozess wegen der Äußerungen. Der erste war vor einem Jahr wegen Terminproblemen geplatzt. Kutscheras Arbeitgeber, die Universität Kassel, erklärte nach der Verhandlung:
Die Äußerungen von Ulrich Kutschera empören.
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