Ungarn lässt verurteilte Menschenschmuggler frei – Österreich verstärkt Grenzkontrollen

Ungarn hat entschieden, verurteilte Menschenschmuggler mit ausländischer Staatsbürgerschaft aus der Haft zu entlassen.

Diese Entscheidung soll dazu beitragen, Platz in ungarischen Gefängnissen zu schaffen und die Steuerzahler von den Kosten für die Inhaftierung der Gefangenen zu entlasten.

Als Bedingung für ihre Freilassung müssen sie innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Entlassung aus der Haft das ungarische Staatsgebiet verlassen, heißt es in dem Regierungsdekret, das diese Maßnahme anordnet.

Die österreichische Regierung hat den ungarischen Botschafter einbestellt und die Sicherheitsvorkehrungen an der gemeinsamen Grenze der beiden Länder erhöht, um auf die Entscheidung Ungarns zu reagieren.

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