Alle Geschworenenprozesse in England und Wales wegen COVID-19-Pandemie auf Eis gelegt

Der Oberste Richter Englands, Lord Burnett, kündigte an, dass in England und Wales bis auf Weiteres keine neuen Geschworenenprozesse stattfinden werden. Alle laufenden Prozesse werden aufgrund der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ausgesetzt.

In einer Erklärung vom Montag heißt es, dass Vorkehrungen getroffen wurden, um so viele regelmäßige Anhörungen aus der Ferne mit Hilfe von Telefonen, Video und anderen Technologien durchzuführen. Dies, obwohl Geschworenenprozesse bisher nicht aus der Ferne durchgeführt werden können. Burnett erklärte:

Eine Überprüfung der Vorkehrungen in unseren Gerichten ist erforderlich. Ich habe beschlossen, dass wir die Geschworenenprozesse für eine kurze Zeit unterbrechen müssen, damit geeignete Vorkehrungen getroffen werden können.

Der Richter ordnete an, dass alle gerichtlich bestellten Geschworenen freigestellt werden. Er fügte hinzu, dass in bestimmten Ausnahmefällen die Geschworenenprozesse fortgesetzt werden können, jedoch mit strengen sozialen Abgrenzungsmaßnahmen.

Die gleichen Überlegungen werden für die Gerichte der untersten Instanzen angestellt. Vergangene Woche fand ein begrenzter Testlauf von Fernanhörungen in Zivil- und Familiengerichten mit offensichtlichem Erfolg statt. Bestimmte Fälle können jedoch nur mit persönlichen Anhörungen fortgesetzt werden. Bis die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können, würden diese wahrscheinlich ebenfalls auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Lord Burnett, dienstältester Richter in England und Wales, machte diese Ankündigung infolge des zunehmenden Drucks auf das Justizministerium. Während einer Pressekonferenz am Sonntag nannte der britische Premierminister Boris Johnson Fernanhörungen in Bezug auf das Gerichtswesen als Lösung innerhalb der COVID-19-Krise. Er fügte aber hinzu, dass seine Regierung "dies ständig überprüfen" werde. Susan Acland-Hood, Geschäftsführerin des HM Courts and Tribunals Service, erklärte am Sonntag:

Kommen Sie nicht, wenn Sie anfällig sind oder Symptome zeigen. Ansonsten kommen Sie, Rechtsprechung ist nicht optional.

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