Österreich: Drogerie verbietet das Wassertrinken am Arbeitsplatz

Kein Schluck Wasser am Arbeitsplatz, Arztbesuche nur in der Freizeit: Die Betriebsordnung einer österreichischen Drogeriekette hat für heftige Kritik der Gewerkschaft gesorgt. Auch beim Thema Kaugummis zeigt sich das Unternehmen knallhart.

Die Betriebsordnung einer österreichischen Drogeriekette verbietet in einer Betriebsordnung, die Teil der Arbeitsverträge ist, das Trinken am Arbeitsplatz. Das gilt auch für das Kauen von Kaugummis. Außerdem werden die Angestellten aufgefordert, Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen.

Die Betriebsordnung ist in Kärnten bekannt geworden. Eine Mitarbeiterin hatte sich mit ihrem Arbeitsvertrag an die Gewerkschaft der Privatangestellten gewandt. Wie die Gewerkschaft nach einer Überprüfung bekannt gab, gelte diese Betriebsordnung in ganz Österreich. Medienberichten zufolge soll die Gewerkschaft mit der Geschäftsführung bereits Kontakt aufgenommen haben. Die Betriebsordnung soll nun geändert werden. 

Der Name der Drogeriekette wird nicht genannt. Das betroffene Unternehmen hat keinen Betriebsrat. Bipa und dm, zwei große Drogerieketten, haben einen Betriebsrat und kommen daher nicht infrage. 

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