EU-Lieferkettengesetz ein weiteres Mal gescheitert

Lieferkettengesetze sollen es ermöglichen, einer auf Gewinn orientierten Wirtschaftsweise moralische Regeln aufzudrücken. So sehen es zumindest deren Anhänger. Der Versuch, eine EU-weit einheitliche Regelung durchzusetzen, ist nun abermals gescheitert.

Bei der Abstimmung im EU-Ministerrat fand der Entwurf für ein EU-weit geltendes Lieferkettengesetz abermals keine Mehrheit. Ausschlaggebend dabei war unter anderem auch die Enthaltung Deutschlands.

Der Entwurf unterschied sich vom bereits in Kraft getretenen deutschen Lieferkettengesetz in drei Punkten. Zum einen liegt die Grenze, ab der Unternehmen verpflichtet sind, ihre Lieferketten zu dokumentieren, bei 500 Beschäftigten und nicht erst ab 1.000 Beschäftigten. Auch müsste jedes verpflichtete Unternehmen seine gesamte Lieferkette dokumentieren. Außerdem gibt es Strafandrohungen bei Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Die Enthaltung Deutschlands ist der FDP geschuldet, die in dieser Regelung eine unnötige weitere Verbürokratisierung sieht. Der Koalitionsvertrag sieht bei Dissens eine Enthaltung vor. Aber auch Frankreich und Italien stimmten dem Entwurf nicht zu. Nun muss über das EU-Gesetz, das die Abstimmung im EU-Parlament bereits passiert hatte, neu verhandelt werden.

Die Begründung sowohl für das nationale wie auch für das EU-Lieferkettengesetz lautet, damit könnten Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, die durch Kinder- oder Zwangsarbeit Profite erwirtschaften. Auch Umweltverschmutzung oder übermäßiger Wasserverbrauch stehen auf der Liste zur Vermeidung, zudem soll die Umsetzung von Klimaschutzvorgaben über dieses Instrument kontrolliert werden.

Praktisch dürfte das Gesetz internationale Konzerne bevorteilen sowie Eingriffe in die Souveränität von Drittstaaten rechtfertigen.

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