Die lettische Justizministerin Inese Lībiņa-Egnere hat in einem Interview mit dem Sender TV3 betont, dass man russischen Staatsbürgern zwar nicht verbieten könne, an den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen teilzunehmen, dass dies aber als Unterstützung des Krieges in der Ukraine verstanden werden könne.
"Wir können russischen Staatsbürgern den Zugang zur Botschaft nicht verbieten, deren Gelände sie betreten wollen. Was sie dort tun und warum sie es tun, ist ihre Beziehung zu dem Staat, dessen Bürger sie sind", sagte die Ministerin. Alle, die wählen gehen, sollten aber auch die Bestimmungen des lettischen Strafgesetzbuches berücksichtigen, das die Unterstützung des Konflikts verurteilt. Folglich könnten die Aktivitäten derer, die zur russischen Botschaft kommen, als Unterstützung des Krieges gewertet werden.
Lettland werde diese Präsidentschaftswahlen nicht unterstützen, da der Kreml sie auch in vier ehemals ukrainischen Gebieten abhalten wolle. "Wir haben lautstark gehandelt und unsere Meinung zu diesen Wahlen kundgetan." Das lettische Außenministerium werde zusammen mit den Außenministerien Litauens und Estlands eine gemeinsame Protestnote vorbereiten, kündigte Lībiņa-Egnere an.
Die Drohung, Russen, die an den Präsidentschaftswahlen teilnehmen, strafrechtlich zu verfolgen, sei ein Ausdruck der "lettischen Diktatur", kommentierte die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa.
In diesem Jahr finden die Präsidentschaftswahlen erstmals an drei Tagen statt: vom 15. bis 17. März. Im Ausland wird in 288 Wahllokalen in 144 Ländern abgestimmt, darunter auch in sogenannten unfreundlichen Ländern, zu denen Moskau auch die baltischen Staaten zählt.
Die vier Kandidaten sind Amtsinhaber Wladimir Putin, Wladislaw Dawankow (Partei "Neue Leute"), der Vorsitzende der Liberaldemokratischen Partei Russlands (LDPR) Leonid Sluzki und der Abgeordnete der Kommunistischen Partei (KPRF) Nikolai Charitonow.
Das lettische Ministerkabinett hatte diese Woche zudem die Einreisebeschränkungen für Russen bis März 2025 verlängert. Russische Staatsbürger dürfen das Land nicht zu touristischen und Erholungszwecken besuchen. Ausnahmen gelten für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und einige andere Kategorien.
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