Neues EU-Verbot: Ressourcenschonung oder Angriff auf afrikanische Märkte?

Viele vermeintlich der Umwelt dienenden Maßnahmen erweisen sich letzten Endes als etwas völlig anderes, insbesondere, wenn sie von der EU stammen. Das bestätigt sich auch beim jetzt beschlossenen Verbot für Bekleidungshersteller, übrig gebliebene Ware zu vernichten.

Es ist nicht allzu lange her, da beherrschten europäische Altkleider die afrikanischen Märkte. Es brauchte viel Engagement von verschiedensten Hilfsorganisationen, um Schranken zu errichten, die es schwerer machen, mit in Europa kostenlos eingesammelten Kleidungsstücken die Bekleidungsproduktion in Afrika zu ruinieren.

Jetzt gibt es einen neuen Beschluss der EU, mit dem es Bekleidungsherstellern untersagt wird, unverkaufte Teile ihrer Kollektion zu vernichten. Die Begründung: Damit soll für haltbarere Produkte gesorgt werden. In Wirklichkeit dürfte sich das Verbot ganz anders auswirken. Da ein Verkauf auf dem europäischen Markt die Preise ruinieren würde, auch wenn es sich um die Kollektion des Vorjahres handelt, eine Vernichtung nicht erlaubt ist und Recycling meist wesentlich höhere Kosten verursacht (Mischgewebe lassen sich nur schwer recyceln, und das Ergebnis ist meist minderwertige Ware), wird die günstigste Lösung genutzt werden. Und die besteht im Export auf andere Märkte.

Damit werden alle Bemühungen zunichtegemacht, die weitgehend handwerkliche Bekleidungsproduktion in ärmeren Ländern zu erhalten. Gesetzliche Regelungen, die den Import von Altkleidung untersagen, greifen nicht, weil es sich ja um Neuware handelt. Die Wirkungen auf die heimischen Produzenten sind allerdings gleichermaßen verheerend, ob die Bekleidung, die feilgeboten wird, nun aus Kleidersammelstellen oder aus Restbeständen der Industrie stammt.

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