EuGH: Gefährlichen Straftätern kann Flüchtlingsstatus aberkannt werden – muss aber nicht

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag kann Flüchtlingen bei schweren Straftaten der Schutzstatus entzogen werden. Allerdings ließ das Gericht in seinem Urteil noch eine Hintertür offen.

Geflüchtete in der EU können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren Straftaten ihren Schutzstatus verlieren. Eine Aberkennung sei möglich, wenn sie wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurden und zudem als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, entschied das Gericht heute.

Wenn beide Bedingungen erfüllt seien, könnten die EU-Länder den Schutz entziehen – müssten das aber nicht tun, betonte der EuGH mit Sitz in Luxemburg.

In seiner Urteilsbegründung schreibt das Gericht:

"Insbesondere muss der Betroffene eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit berührt, und die Entscheidung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren."

Hintergrund des Urteils sind Anfragen von Gerichten in Belgien, Österreich und den Niederlanden, die mit ähnlichen Fällen und Anfechtungen zu dem Thema konfrontiert sind. Das Urteil des EuGH soll den Gerichten als Entscheidungshilfe dienen.

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