Polnischer Senat: Russland ist ein "Terroristenregime" und muss "besiegt werden"

Der polnische Senat hat eine Resolution verabschiedet, in der die russische Führung zu einem "terroristischen Regime" erklärt wird. Laut der Resolution soll auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bei seinen "Ermittlungen" zum Ukraine-Konflikt unterstützt werden.

Eine Resolution des polnischen Senats erklärt die russische Führung zu einem "Terroristenregime". In der Resolution, die von allen bei der Abstimmung anwesenden Senatoren unterstützt wurde, wird darauf hingewiesen, dass das Hauptziel der "russischen Invasion" in der Ukraine darin bestehe, "ein souveränes Land von der Landkarte zu tilgen und die ukrainische Nation zu zerstören".

Wie die polnische Nachrichtenagentur Polska Agencja Prasowa berichtete, heißt es in der Resolution:

"Russische Invasoren terrorisieren die Bewohner der ukrainischen Städte, indem sie zivile Ziele beschießen (…) Banditen in russischen Uniformen foltern und ermorden Kriegsgefangene und Zivilisten in den besetzten Gebieten."

Weiter wird in der Resolution erklärt, dass Russland mit seinen "Kriegsoperationen die grausamen Praktiken des stalinistischen und des Nazi-Regimes wieder aufgenommen hat". Russland müsse "besiegt und der Möglichkeit beraubt werden, seine Nachbarn zu gefährden".

Der polnische Senat appellierte zudem an alle Länder der internationalen Gemeinschaft, die sich "für Frieden, Demokratie und Menschenrechte einsetzen", sich an seiner Resolution zu orientieren und die russische Regierung als "terroristisches Regime" zu betrachten.

Schließlich forderte das Oberhaus die internationale Gemeinschaft auch auf, die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu unterstützen, um die Verantwortlichen für die "Verbrechen zu ermitteln, die auf ukrainischem Territorium im Rahmen des Krieges begangen wurden".

Am 18. Oktober hatte das Estnische Parlament die russische Führung ebenfalls als "Terroristisches Regime" eingestuft. Lettland hatte schon am 11. August denselben Schritt vollzogen.

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