Der Vizevorsitzende der Obersten Rada, Alexander Kornijenko, hat am 15. März im Fernsehsender Ukrajina 24 gesagt, Präsident Wladimir Selenskij habe ein Gesetz über die strafrechtliche Verfolgung jeglicher Kollaboration mit einem Aggressorstaat unterzeichnet. Seit Januar 2015 gilt Russland in der Ukraine als solcher. Kornijenko zufolge soll das Dokument über die entsprechende Ergänzung im ukrainischen Strafgesetzbuch bald veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Der Abgeordnete der Regierungspartei "Diener des Volkes" fügte hinzu, das Gesetz sehe eine Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis vor. Kornijenko drohte damit jenen Parlamentariern, die das Land verlassen oder eine "unpatriotische" Haltung an den Tag gelegt hatten. Ihm zufolge befinden sich jetzt mehr als 20 Rada-Abgeordnete außerhalb des Landes. Eine Ausnahme gelte nur für jene Parlamentarier, die an der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beteiligt seien.
Am Dienstag wurde Kremlsprecher Dmitri Peskow nach Russlands Haltung zu diesem Gesetz befragt. Allerdings konnte er diese Frage nicht beantworten: Der Kreml wisse bislang nichts davon.
Der Gesetzentwurf war von den Abgeordneten der Parteien "Diener des Volkes" und "Europäische Solidarität" am 23. Februar in der Obersten Rada eingebracht worden. Demnach sollten jegliche "alltägliche, administrative, wirtschaftliche, militärische, politisch, militärpolitische und sonstige Zusammenarbeit mit einem Aggressor-Staat" strafrechtlich mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden. Das ukrainische Parlament verabschiedete das Gesetz am 3. März. Außerdem sollten die Behörden das Recht bekommen, von "Kollaborateuren" geleitete politische Parteien und Organisationen zu verbieten.
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