Wie die französische Online-Zeitung Mediapart berichtete, hat ein Chirurg aus Paris versucht, das Röntgenbild einer seiner Patientinnen, die die Anschläge im Bataclan überlebt hatte, für rund 2.448 Euro zu verkaufen. Die zuständige Krankenhausverwaltung in Paris verurteilte die Aktion und sprach von einem Verstoß "gegen den Ethikkodex".
Wie Mediapart am 22. Januar berichtete, wurde das Röntgenbild einer Verletzten der Anschläge vom 13. November 2015 im Bataclan auf dem Online-Marktplatz "OpenSea" zum Verkauf angeboten. Der Chirurg soll für das Bild 2.776,70 US-Dollar (ca. 2.448 Euro) verlangt haben. Laut Mediapart habe der Mann das Foto mit "Bataclan terrorist attack – November 13, 2015 - Paris, France" betitelt. Der Chirurg soll in der Bild-Beschreibung zudem angegeben haben, "Ersteller" und "Besitzer" des Röntgenbildes zu sein. Weiterhin soll er geschrieben haben:
"Ich habe persönlich fünf Frauen operiert, darunter auch diesen Fall. Diese junge Patientin, die ihren Freund bei diesem Angriff verloren hat, hatte einen offenen Bruch des linken Unterarms mit einer verbliebenen Kalaschnikow-Kugel im Weichgewebe."
Der Chirurg wurde von Mediapart kontaktiert und soll zunächst gelacht haben, als er vom Grund des Anrufs erfuhr. Gegenüber Mediapart soll er gesagt haben:
"Dieses Bild habe ich nicht verkauft! Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich es verkaufen werde."
Seiner Meinung nach handele es sich um Kryptokunst "in einer pädagogischen Berufung, um die Menschen aufmerksam zu machen", so der Mann. Mediapart zufolge habe der Arzt versucht, sich in dem Gespräch zu rechtfertigen und dann schließlich doch eingeräumt, dass es sich bei seiner Aktion möglicherweise um einen "Fehler" gehandelt habe. Mediapart zitiert den Mann mit den Worten:
"Auf OpenSea kann man nur zum Verkauf anbieten! Ich bereue, dass ich das getan habe. Diese Erfahrung ist nicht schlüssig, das befriedigt mich nicht. Aus ethischer Sicht habe ich mir selbst die Frage gestellt.... Wenn Sie mich dazu bringen wollen, zu sagen, dass es ein Fehler war, ja, dann ist es vielleicht ein Fehler. Außerdem hat es mich Geld gekostet, das ist total bescheuert!"
Auch gab der Mann zu, weder das Krankenhaus, noch die Patientin um Erlaubnis gefragt zu haben. Der Chirurg scheint darin jedoch kein Problem zu sehen:
"Wir veröffentlichen Elemente aus medizinischen Akten in wissenschaftlichen Zeitschriften, wir haben nie die AP-HP [die Krankenhausverwaltung, Anm. d. Red] um Erlaubnis gefragt. Dieses Dia hier habe ich in der ganzen Welt gezeigt, in Harvard usw."
Am 22. Januar äußerte sich die Krankenhausverwaltung gegenüber Mediapart zu der Angelegenheit. Sie bezeichnete die Veröffentlichung als "besonders problematisch, schockierend und unanständig". Man habe sich auch mit dem Chirurgen in Verbindung gesetzt, da man seine Erklärung nicht "zufriedenstellend" fand. "Diese Aktion verstößt gegen den Berufskodex und wird die AP-HP [...] dazu veranlassen, die Ärztekammer einzuschalten. Der Betroffene wird vorgeladen, damit er sich erklären kann und alle zu ergreifenden Maßnahmen beurteilt werden können", fügte die Verwaltung hinzu.
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