Der weißrussische Staatschef Alexander Lukaschenko hat einen Erlass unterzeichnet, laut dem ein Referendum über die Änderungen in das Grundgesetz des Staates am 27. Februar dieses Jahres abgehalten wird. Am Tag der Volksabstimmung werden die Bürger des Landes in den Stimmzetteln eine einzige Frage beantworten müssen, die lautet: "Akzeptieren Sie die Änderungen und Ergänzungen in die Verfassung der Republik Belarus?"
Laut dem Dekret seien entsprechende Anweisungen zur Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheids an die Zentrale Wahlkommission Weißrusslands erteilt worden. Der im Referendum gefasste Beschluss soll zehn Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten.
Am 27. Dezember hat die staatliche Nachrichtenagentur BelTA einen Entwurf für Änderungen und Ergänzungen des weißrussischen Grundgesetzes veröffentlicht. Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass ein und dieselbe Person das Amt des Präsidenten nicht länger als zwei Amtszeiten innehaben kann, wobei das Staatsoberhaupt nach Ablauf seiner Amtszeit Mitglied des Rates der Republik, des Oberhauses der weißrussischen Nationalversammlung, auf Lebenszeit werden kann. In die Verfassung soll außerdem ein Artikel über die Immunität des Präsidenten aufgenommen werden, der auch die strafrechtliche Verfolgung eines ehemaligen Staatschefs für Handlungen während seiner Amtszeit verbietet.
Ein weiterer Punkt des Entwurfs enthält die Ausweitung der Befugnisse des Präsidenten, um bei Massenunruhen den Notstand ausrufen zu können, die auf einen gewaltsamen Machtsturz abzielen und das Leben der Bürger sowie die territoriale Integrität des Landes bedrohen. Diese Entscheidung muss allerdings zunächst vom Oberhaus des Parlaments genehmigt werden. Dazu kommt die Verankerung einer Definition der Ehe als einer "Vereinigung eines Mannes und einer Frau", die "gleiche Rechte in Ehe und Familie" haben.
Zuvor hatte Lukaschenko im November 2020 sein Vorhaben angekündigt, nach der Verabschiedung der neuen Verfassung vom Präsidentenposten zurücktreten zu wollen.
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