Die Regel stelle einen "übertriebenen, unverhältnismäßigen und unangemessenen Eingriff in die persönliche Freiheit" dar, erklärten die Richter. Ein französisches Verwaltungsgericht hat nun eine Anordnung zum Tragen einer Maske auf den Straßen von Paris am Donnerstag ausgesetzt. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP gilt das Urteil nicht nur für die Stadt Paris mit ihren 2,1 Millionen Einwohnern, sondern auch für sieben andere Départements im Großraum Paris mit insgesamt etwa zwölf Millionen Menschen.
Laut AFP wurde das Urteil des Pariser Verwaltungsgerichts nur einen Tag gefällt, nachdem ein anderes Gericht in Versailles in der Nähe der Hauptstadt eine ähnliche Anordnung zum Tragen von Masken im Freien in der Region Yvelines aufgehoben hatte.
Die Regelung, dass auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll, galt in Paris seit dem 31. Dezember. Verhängt wurde die Regel von der Pariser Präfektur, um die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus einzudämmen. In den vergangenen Wochen war es zu einem sprunghaften Anstieg an positiven Corona-Fällen in der französischen Hauptstadt gekommen.
Die Zahl der neuen Corona-Infektionen in Paris war einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge in den letzten sieben Tagen auf 3.899 pro 100.000 Einwohner gestiegen, verglichen mit 3.002 pro 100.000 im ganzen Land.
Verschärfung der Corona-Regeln für Ungeimpfte
Premierminister Jean Castex hatte kurz vor Silvester zudem angekündigt, dass vom 15. Januar an ein negativer Test für den landesweiten Corona-Pass nicht mehr anerkannt wird. Nun wird eine Genesung oder eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus zur Voraussetzung, um Veranstaltungen oder Restaurants zu besuchen oder Fernreisen machen zu können.
Der französische Senat hatte die Verschärfungen der Corona-Regeln in der Nacht zu Donnerstag gebilligt. Die Maßnahme tritt in Kraft, wenn sich in den Krankenhäusern mehr als 10.000 COVID-19-Patienten befinden. Da dies demnach bereits der Fall ist – 24.000 COVID-19-Patienten seien derzeit in Behandlung – greift die Maßnahme sofort. Die Pflicht zu einem Impfnachweis als Zugangsvoraussetzung soll erst ab 18 Jahren gelten.
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