Am 6. Januar beschloss die französische Nationalversammlung, die Regeln für den sogenannten "Gesundheitspass" noch einmal zu verschärfen. So wird Ungeimpften nun unter anderem der Zugang zu Kinos, Restaurants und Fernzügen untersagt. Laut einem Bericht der französischen Zeitung Le Parisien vom 5. Januar wurde allerdings über einen Änderungsantrag, der darauf abzielte, auch den Parlamentariern die neue Regelung vorzuschreiben, um den Plenarsaal der Nationalversammlung oder des Senats betreten zu können, "nicht abgestimmt".
Die Zeitung berichtete, dass der Abgeordnete Jacques Marilossian von Macrons Partei La République en Marche den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht hatte. Doch da scheinbar einige Parlamentarier nicht geimpft sind, hätte die Verabschiedung des Zusatzes zu einem "verfassungsrechtlichen Risiko" führen können. Der neue "Impfpass" in Frankreich soll den derzeitigen "Gesundheitspass" ersetzen. Um den "Impfpass" zu erhalten, muss ein vollständiger Impfplan vorgelegt werden.
Der Gesetzentwurf wurde am frühen Morgen des 6. Januar von den Abgeordneten gebilligt. "Wir hoffen, dass er so schnell wie möglich [vom Senat] geprüft werden kann", erklärte Premierminister Jean Castex im Anschluss daran gegenüber dem Nachrichtensender BFMTV. Ursprünglich sollte die Regelung erst ab dem 15. Januar gelten. Bereits während der Debatten über den Vorläufer, den "Gesundheitspass", war die Frage aufgeworfen worden, ob er den Parlamentariern auferlegt werden sollte.
"Freie Ausübung des parlamentarischen Mandats" von Verfassung geschützt
Wie die Zeitung Le Figaro im Oktober 2021 erinnerte, hatte die Abgeordnete Stéphanie Rist, ebenfalls von Macrons Partei La République en Marche, einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht und sich dabei auf die "Sorge um die Vorbildfunktion" berufen. Diese Maßnahme wurde jedoch nicht einmal in der öffentlichen Sitzung der Versammlung zur Abstimmung eingebracht, da die Behinderung der Arbeit von Parlamentariern verfassungswidrig sei.
Die "freie Ausübung des parlamentarischen Mandats" sei nämlich durch eine Entscheidung der Verfassungsrichter aus dem Jahr 2008 garantiert, betonte die Zeitung. In den sogenannten "Entspannungsräumen" des Senats und der Versammlung (Buvette, Cafeteria...), so Le Figaro, werde der "Gesundheitspass" aber dennoch verlangt – diese Orte, an denen die eigentliche parlamentarische Arbeit nicht ausgeübt werde, gälten nicht als von der Verfassung geschützt. Die gleiche Logik würde also nach dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs auch für den "Impfpass" gelten.
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