Der rechtskräftig verurteilte Mörder Ralf H. ist in der Nacht auf Freitag in den Niederlanden gefasst worden. Nach Angaben der Polizei in Münster und der Staatsanwaltschaft Dortmund wurde er in Enschede in einer Wohnung festgenommen. Bei ihm war nach Angaben einer Polizeisprecherin auch seine Lebensgefährtin. Der 56-Jährige war am Dienstagabend von seinem Wohnort Münster geflüchtet, nachdem er sich von einer gerichtlich angeordneten Fußfessel befreit hatte.
Die Ermittler hatten das Duo mit Hilfe von Zielfahndern des Landeskriminalamtes gefunden. Die niederländische Polizei nahm den Flüchtigen fest. Zwei auf seine 54-jährige Verlobte zugelassene Autos wurden in der Nähe der Wohnung gefunden.
Laut Polizei hatte die Auswertung der Daten der elektronischen Fußfessel Hinweise auf Enschede gebracht. Demnach hatte sich Ralf H. in der Vergangenheit öfter in der Wohnung rund 70 Kilometer entfernt von Münster aufgehalten. Enschede liegt nordwestlich von Münster kurz hinter der deutsch-niederländischen Grenze.
Ralf H. war im vergangenen Januar 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals 16-jährigen Nicole Schalla vom Landgericht Dortmund zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte die Schülerin 1993 in einem Dortmunder Vorort überfallen und erwürgt – aus sexuellen Motiven.
2018 war der heute 56-Jährige nach einer Neuauswertung von DNA-Spuren festgenommen worden. Dabei ging es um eine Hautschuppe, die auf der Leiche der Schülerin gefunden worden war. Ein erster Prozess war wegen einer kranken Richterin geplatzt.
Nach dem Urteil hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Verurteilte aus der überlangen Untersuchungshaft bis zu einem rechtskräftigen Urteil entlassen werden musste. Aus Sicht des OLG hatte sich das Landgericht zwischen den beiden Prozessen zu viel Zeit gelassen. Das OLG sah keine Fluchtgefahr. Auf Antrag der Polizei in Münster hatte das Amtsgericht Münster im April 2021 das Tragen einer Fußfessel für den Deutschen mit Wohnsitz in Münster angeordnet.
Zum Zeitpunkt der Flucht am Dienstag lag Ralf H. die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor, dass das Urteil des Landgerichts Dortmund rechtskräftig ist. Der Haftantrittsbescheid für seine lebenslange Haftstrafe sollte ihm noch zugestellt werden.
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(rt/dpa)