EU-Impfzertifikate ohne "Booster" künftig nach neun Monaten ungültig

Ohne eine Auffrischungsimpfung sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Dies teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die Entscheidung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.

Erst vor wenigen Tagen hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, dass bei der Gültigkeitslänge von Impfzertifikaten Änderungen geplant seien. Diese solle verkürzt werden, hieß es. Nun hat die EU-Kommission am 21. Dezember mitgeteilt, dass der Impfnachweis ohne den sogenannten "Booster"  künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig wird.

Die digitalen EU-Nachweise über Corona-Impfungen, -Tests und -Genesungen wurden im Sommer eingeführt, um das Reisen zu erleichtern.

Die Verabreichung des Auffrischungsvakzins wird demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Von der Leyen hatte bereits am vergangenen Freitag betont, dass mehr Impfungen, darunter auch der "Booster", und die Schutzmaßnahmen die Antwort auf die sich rasch ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus seien.

Die nun verkündete Entscheidung der EU-Kommission tritt am 1. Februar 2022 in Kraft. Das Impfzertifikat soll aber noch drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft – damit man genug Zeit hat, sich auch den "Booster" verabreichen zu lassen.

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