Betroffene könnten sich aber aus der Strafe herausimpfen, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Das gelte dann als "tätige Reue". "Wenn ein Nachweis vorliegt, wird das Verfahren eingestellt", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Ausnahmen von der Impfpflicht werde es für Kinder unter 14 Jahren, für Schwangere, für Genesene bis zu 180 Tage nach der COVID-Erkrankung und für Menschen mit einem ärztlichen Attest geben.
Weit mehr als eine Million Menschen seien in Österreich weiterhin nicht geimpft, sagte Edtstadler. "Das ist zu viel."
Alle drei Monate werde das Melderegister mit dem Impfregister abgeglichen und gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet. Österreich hat knapp neun Millionen Einwohner.
Die Impfpflicht werde von vier der fünf Parlamentsparteien getragen, so Edtstadler. So unterstützten auch die Oppositionsparteien SPÖ und die liberalen Neos das Vorhaben. Eine Impfpflicht sei immer die "Ultima ratio", betonte die Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Jetzt gelte es, nicht auf die Versäumnisse der Regierung zu schauen, sondern ausschließlich nach vorne. "Es wird ein klares politisches Signal gesendet, dass es als Bürgerpflicht gesehen wird", sagte die Neos-Chefin weiter.
Die Impfquote liegt in Österreich aktuell bei etwa 68 Prozent. Das Gesetz soll zunächst zwei Jahre gelten. Eine Impfquote, bei deren Erreichen die Impfpflicht wieder abgeschafft wird, wurde laut Mückstein nicht festgelegt. Die Aufklärung zum Nutzen des Impfens soll gerade noch vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal verstärkt werden.
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(rt de/dpa)