EU-Kommission will Gültigkeitsdauer von Corona-Zertifikaten verkürzen

Die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten, das Corona-Zertifikat neun Monate nach der Zweitimpfung ablaufen zu lassen. Von Reisebeschränkungen für Inhaber eines COVID-Zertifikats der EU rät die Kommission laut einer Pressemitteilung ab.

Im Rahmen einer veröffentlichten Pressemitteilung auf der Seite der Europäischen Union teilt diese heute mit, dass mittlerweile mehr als 650 Millionen digitale COVID-Zertifikate in der EU ausgestellt wurden.

Die Mitteilung erfolge als Aktualisierung der Vorschriften zur Koordinierung der Sicherheit und des freien Verkehrs in der EU.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklungen schlägt die Kommission nun vor, den Schwerpunkt bei den Reisemaßnahmen stärker auf einen "personenbezogenen" Ansatz zu legen, und empfiehlt, dabei eine Standard-Anerkennungsfrist für Impfbescheinigungen von neun Monaten seit der Erstimpfung festzulegen. Die empfohlene Befristung auf neun Monate erklärt die EU-Kommission wie folgt:

"Der Zeitraum von 9 Monaten berücksichtigt die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für die Verabreichung von Auffrischungsdosen ab dem sechsten Monat und sieht einen zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten vor, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben."

EU-Justizkommissar Didier Reynders betont zudem, das Hauptziel sei, mit dieser Empfehlung abweichende Maßnahmen in der EU zu vermeiden. Dies gälte auch für die Frage der Boosterimpfungen, die laut Reynders für die Bekämpfung des Virus unerlässlich sind. Eine einheitliche Einigung über diesen Vorschlag sei daher "für die kommenden Monate und den Schutz der Freizügigkeit der Bürger von entscheidender Bedeutung".

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ließ per Pressemitteilung wissen, dass es laut ihrer Einschätzung der Corona-Lage immer noch zu viele Menschen gibt, die nicht geschützt sind. "Damit alle so sicher wie möglich reisen und leben können, müssen wir dringend deutlich höhere Impfraten erreichen. Außerdem müssen wir unsere Immunität durch Auffrischungsimpfungen verstärken."

Zudem teilte die Behörde mit, wer im Besitz eines gültigen EU-Corona-Zertifikats sei, solle grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden:

"Eine Person, die über ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU verfügt, sollte grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden, unabhängig von ihrem Abreiseort in der EU. Von Personen ohne digitale COVID-Bescheinigung der EU könnte verlangt werden, dass sie sich vor oder nach ihrer Ankunft einem Test unterziehen."

Über die nicht verbindlichen Vorschläge müssen nun die EU-Länder beraten, um dann eine gemeinsame Position zu verabschieden. Um genügend Zeit für die Umsetzung des koordinierten Ansatzes einzuräumen, schlägt die Kommission die Anwendung dieser Aktualisierungen ab dem 10. Januar 2022 vor.

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