Die Bundesnetzagentur hat am 16. November mitgeteilt, sie habe das Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber vorläufig ausgesetzt. Die Behörde begründete ihre Entscheidung wie folgt:
"Die Bundesnetzagentur ist nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist."
Nach Angaben der Behörde hatte sich die Nord Stream 2 AG zuvor entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Da diese Tochtergesellschaft nun Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben solle, müsse sie selbst die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes als unabhängiger Transportnetzbetreiber erfüllen. Nach allen erforderlichen rechtlichen Prozeduren könne die Bundesnetzagentur ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und der Europäischen Kommission zur Stellungnahme übermitteln.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Europäische Kommission wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur im Vorfeld entsprechend informiert. Die Entscheidung wurde auch den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben.
Das Projekt Nord Stream 2 stellt zwei parallel verlaufende Gasleitungen von jeweils 1.230 Kilometer Länge für den Gastransport aus Russland durch finnische, schwedische, dänische und deutsche Gewässer der Ostsee nach Deutschland. Die Leitung kann jährlich etwa 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas transportieren.
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