Wer eine COVID-19-Erkrankung überstanden hat, bekommt in der Schweiz nicht automatisch das sogenannte "COVID-Zertifikat" ausgestellt. Nur wer geimpft ist oder sich testen lässt, kann sich etwa in den Innenräumen von Restaurants und Fitnesscentern aufhalten. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besitzt – trotz überstandener Krankheit – denselben Status wie Ungeimpfte.
Doch nun möchte die Schweizer Regierung, wenige Wochen vor der Volksabstimmung über das "Zertifikat", die Regelung zumindest innerhalb der Schweiz für bestimmte Personengruppen erleichtern. Das erklärte der Schweizer Gesundheitsminister Alain Berset am vergangenen Mittwoch vor Medien in Bern.
Konkret schwebt Berset die Einführung eines "Schweizer COVID-Zertifikats" vor – eine Art "Zertifikat Light". Für dieses sollen auch serologische Tests berücksichtigt werden. Dabei wird überprüft, ob eine Person über Antikörper gegen COVID-19 in ihrem Blut verfügt. Das "Zertifikat Light" soll allerdings nur 90 Tage gültig sein und nur für den Innerschweizer Gebrauch gelten, so Berset weiter.
Man wolle dadurch Konflikte mit den Regeln in der EU verhindern.
Gleichzeitig möchte die Schweizer Regierung die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene um sechs Monate auf ein Jahr verlängern. Vorliegende Daten zeigten, dass eine ausreichende Schutzwirkung vor einer schweren Erkrankung und einer Hospitalisation vorliege. Laut Berset sei die Schweiz einmal mehr "liberaler als andere europäische Länder".
Die definitive Entscheidung zum "Zertifikat Light" steht noch aus. Bis Dienstag soll in den Schweizer Kantonen darüber beraten werden. Erst am 3. November könnte ein Beschluss folgen. Spekulationen über ein baldiges Ende der ausgeweiteten Zertifikatspflicht trat Berset indes entgegen. Die kühlere Jahreszeit, die stagnierenden Fallzahlen und die relativ tiefe Impfquote stellten Risiken für eine Lockerung dar, so der Gesundheitsminister. Allerdings will die Regierung Mitte November die Situation noch einmal neu beurteilen.
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