USB-C gegen Kabelsalat: EU-Kommission will Kabel zum Laden von Handys und Zubehör vereinheitlichen

Haushalte sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft nur noch einen Kabeltyp zum Laden von Handys und anderen Gadgets brauchen. Zum Standard soll dabei der USB-C-Anschluss werden. Ein weiterer Vorschlag der Behörde ist, Handys ohne Ladegerät zu verkaufen.

Die Europäische Kommission hat am 23. September einen Gesetzesvorschlag unterbreitet, nach dem die Ladebuchsen in Elektrogeräten vereinheitlicht werden sollen. Zum gängigen Standard soll dabei der USB-C-Anschluss werden, den schon heute viele Hersteller verbauen. Die Maßnahme soll demnach Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und Hand-Konsolen betreffen.

EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager begründet das Vorhaben nicht zuletzt mit dem Umweltschutz. Durch die Vereinheitlichung der Ladebuchsen werde deutlich weniger Elektroschrott entstehen. Verbraucher könnten durch den Vorschlag 250 Millionen Euro im Jahr sparen.

"Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen anhäufen, geärgert."

Darüber hinaus schlägt die Behörde in Brüssel vor, dass Verbraucher neue Geräte in Zukunft ohne Ladegerät kaufen können sollen. Außerdem soll die Schnelllade-Technologie in allen Geräten vereinheitlicht werden.

Mit ihrem Vorstoß setzt die EU-Kommission der freiwilligen Kooperation mit der Industrie nach jahrelangem Zögern ein Ende. Im Jahr 2009 haben sich 14 Handy-Hersteller, darunter Apple, auf Druck der Behörde in einer Selbstverpflichtung auf einen einheitlichen Standard für Netzteile geeinigt. Bei den Buchsen in Handys und Tablet-Computern blieben von einst mehreren Dutzend Typen noch drei übrig: Micro-USB, der neuere USB-C und die Lightning-Anschlüsse von Apple.

Vor allem für Apple mit seinem hauseigenen Anschluss wäre die Vereinheitlichung ein Ärgernis. Bis dahin dürfte es aber noch dauern. Zunächst müssen das EU-Parlament und die einzelnen EU-Staaten darüber verhandeln. Anschließend müssen die neuen Regeln in nationales Recht übertragen werden, ehe den Herstellern eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt werden soll.

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(rt/dpa)