Französischer Staatsrat bestätigt Macrons Pläne für erweiterten Einsatz des "Gesundheitspasses"

Der französische Staatsrat, eine Mischung aus oberstem Verwaltungsgericht und Justiz-Ministerium, hat grünes Licht für den erweiterten Einsatz des sogenannten "Gesundheitspasses" in Frankreich gegeben. Nur in einem Punkt ist das Gremium nicht auf Regierungslinie.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte in einer Rede am 12. Juli angekündigt, den Einsatz des "Gesundheitspasses" ("Passe Sanitaire") auszuweiten. Das Dokument soll laut den Regierungsplänen ab Anfang August auch in Restaurants, Bars, Museen und größeren Einkaufszentren auf Nachfrage vorgezeigt werden. Nun hat die Gesetzesvorlage eine erste Hürde genommen, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete. Konkret verlangt das geplante Gesetz an jedem öffentlich zugänglichen Ort mit einer Kapazität von 50 Personen und in Einkaufszentren mit mehr als 20.000 Quadratmeter Größe sowie in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln, den "Gesundheitspass" vorzuzeigen.

Der französische Staatsrat, eine Institution, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt, stimmte den Plänen der Regierung zwar zu, äußerte jedoch auch in zwei Punkten Bedenken: Dem Einsatz des Gesundheitspasses in Einkaufszentren und dem von der Regierung geplanten Bußgeld. Nun sollen bei einem ersten Verstoß gegen die Kontrollpflicht 7.500 Euro fällig werden. Die Regierung wollte ursprünglich 9.000 Euro durchsetzen. Alle anderen Punkte des Gesetzesvorhaben wurden laut dem Bericht jedoch durchgewinkt. Darunter auch die Regelung, Personen die positiv getestet wurden für zehn Tage zu isolieren.

Der Staatsrat widerspricht damit seiner eigenen Entscheidung vom 6. Juli dieses Jahres, als er den "Gesundheitspass" nur unter der Bedingung gestatte, dass er das alltägliche Leben der Franzosen nicht berührt. Auch Macron selbst hatte noch vor wenigen Monaten ausgeschlossen, den Einsatz des "Gesundheitspasses" derart auszuweiten. Die Pläne der Regierung hatten in den letzten Tagen für landesweite Demonstrationen und Proteste gesorgt.

Nun muss das Gesetz noch am 20. Juli das Parlament und am 22. Juli den Senat passieren. Die bürgerlichen Parteien wie Les Républicains sowie die Linke Bewegung La France insoumise hatten schon am 15. Juli angekündigt, das französische Verfassungsgericht anzurufen. Dies könnte das Gesetzesvorhaben noch verzögern.

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