Ab dem 1. Juli entfallen in Österreich weitere Corona-Beschränkungen. So wird die Sperrstunde wieder aufgehoben. Damit ist auch die Nachtgastronomie bei zunächst etwas reduzierter Kapazität wieder möglich. Statt einer Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wird im Handel, in Bussen und Bahnen sowie in den Museen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreichen.
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte am Donnerstag in Wien:
Es kann getanzt, gefeiert, geheiratet werden. Mit 1. Juli ist all das wie angekündigt wieder möglich.
Die Infektionslage sei deutlich besser als allgemein erwartet, so der Regierungschef mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz von 15. "Wir können weitere große Schritte in Richtung Normalität machen", fügte er hinzu.
In der Gastronomie entfalle die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nun auch für die Mitarbeiter, erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Das Lächeln einer Servicekraft sei wieder sichtbarer Ausdruck der Gastfreundschaft.
"Kunst, Kultur und Sport sind ab dem 1. Juli wieder in ihrer ganzen Breite zu erleben", sagte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. Alle Veranstaltungen werden ohne Obergrenzen für das Publikum möglich sein. Auch Veranstaltungen mit Stehplätzen sind wieder erlaubt.
Weiterhin gilt für den Besuch der Gastronomie oder von Veranstaltungen die sogenannte 3-G-Regel. Das heißt, der Gast muss getestet, genesen oder geimpft sein. Ab 1. Juli werden allerdings nur Gäste über zwölf Jahre getestet. Ende Juli sollen weitere Erleichterungen in Kraft treten.
Kurz erinnerte daran, dass Österreich beim Impfen deutliche Fortschritte gemacht habe. So sei mehr als die Hälfte der Bevölkerung zumindest einmal geimpft. Auch die Test-Strategie mit etwa 400.000 Tests pro Tag habe sich bewährt.
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