Dänemark: Asylverfahren sollen auf den afrikanischen Kontinent verlegt werden

Dänemark will seine Asylverpflichtungen in ein Drittland verlegen. In Frage kommen Tunesien, Äthiopien, Ägypten und Ruanda. In einem der Länder sollen Aufnahmezentren der dänischen Regierung entstehen, um über Asylverfahren zu entscheiden. Die Vereinten Nationen und die EU sind dagegen.

Für die Vereinten Nationen und die Europäische Union untergrabe das Vorhaben Dänemarks die internationale Zusammenarbeit. Auch Amnesty International, das Internationale Rote Kreuz und die internationale NGO "Save the Children" kritisieren das Vorhaben Dänemarks heftig, künftig bereits auf dem afrikanischen Kontinent über Asylanträge von Flüchtlingen nach Dänemark zu entscheiden.

Die dänische Regierung argumentiert, dass dies die kriminellen Netzwerke von Schleppern unterbinde und den Asylsuchenden die lebensgefährliche Reise nach Europa über das Meer erspart bleibe. 

Im April reiste der dänische Minister für Zuwanderung und Integration Mattias Tesfaye nach Ruanda. Hieraus aber ergaben sich noch keine konkreten Verhandlungen, und es konnte kein Konsens über die Einrichtung eines Asylzentrums gefunden werden:

"Wir haben uns darauf geeinigt, die Flüchtlings- und Asylpolitik, aber auch Entwicklungsfragen, Investitionen, den grünen Wandel, Tourismus und viele andere Dinge weiter zu diskutieren."

Dänemark verfolgt eine rigide Asylpolitik. Seit mehreren Jahren ist es nicht mehr möglich, über dänische Konsulate oder Botschaften Asyl in dem Land zu beantragen. Über die geplanten Asylzentren sagte Martin Lemberg-Pedersen, Dozent am Zentrum für fortgeschrittene Migrationsstudien der Universität Kopenhagen:  

"Dies wäre eine der größten Änderungen in der dänischen Asyl- und Flüchtlingspolitik seit 1951. Deshalb hat sich der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) sehr klar und deutlich von dieser Idee distanziert und sie kritisiert, was auch die EU getan hat." 

Die Direktorin des dänischen Instituts zum Schutz der Menschenrechte Louise Hock kritisiert, man könne den "Schutz der Menschenrechte" nicht einfach exportieren. Die Gesetzesvorlage sei viel zu ungenau. Ein "rechtlich sicheres Asylverfahren" könne genauso wenig sichergestellt werden, wie auch eine Nichtverfolgung von Flüchtlingen.

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