Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat Polen wegen einer Reform, die ihrer Meinung nach die Unabhängigkeit der Justiz des Landes untergräbt, vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Polen behauptet, die EU habe kein Recht, sich in die Innenpolitik des Landes einzumischen.
Die Klage gegen Polen wurde am Mittwoch beim obersten Gericht der EU eingereicht. Bei der Bekanntgabe der Entscheidung sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, sie sei "tief besorgt" über Warschaus Vorgehen. Sie teilte in einer Pressemitteilung mit:
"Trotz der Urteile des Europäischen Gerichtshofs und unserer zahlreichen Versuche, Abhilfe zu schaffen, nimmt der Druck auf polnische Richter weiter zu und deren Unabhängigkeit wird ständig ausgehöhlt."
Jourová betonte, dass die "polnischen Richter auch europäische Richter sind" und sagte, dass es den EU-Mitgliedsstaaten freistehe, ihre Justiz nach eigenem Gutdünken zu reformieren, aber sie müssten auch "die EU-Verträge respektieren".
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Ein Sprecher der polnischen Regierung, Piotr Müller, kritisierte den Schritt als rechtlich und faktisch nicht gerechtfertigt und sagte, dass Fragen, die die Justiz betreffen, mit Polens Innenpolitik zu tun hätten.
Polen befindet sich seit mehreren Jahren im Streit mit der EU über die Reform der Justiz und der staatlichen Medien sowie über die Haltung der Regierung zu LGBT-Rechten und Abtreibung. Die umstrittene Justizreform wurde im Februar 2020 von Staatspräsident Andrzej Duda als Gesetz unterzeichnet, obwohl sie vom Oberhaus des Parlaments abgelehnt wurde.
Das Gesetz führte neue Disziplinarmechanismen ein, die es Richtern faktisch verbieten, die kontroversen Justizreformen der Regierung in Frage zu stellen und sich am politischen Leben zu beteiligen. Richter, die es wagen, dies zu tun, müssen mit Geldstrafen, Gehaltskürzungen oder gar dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen.
Die EU-Kommission besteht darauf, dass die Gesetzgebung gegen EU-Gesetze verstößt, "indem sie der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs – deren Unabhängigkeit nicht garantiert ist – erlaubt, Entscheidungen zu treffen, die eine direkte Auswirkung auf Richter und die Art und Weise, wie sie ihre Funktion ausüben, haben".
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Um zu verhindern, was sie als "ernsten und nicht wiedergutzumachenden Schaden" für Polens Justizsystem bezeichnete, bat die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Dauer des Rechtsstreits, eine Reihe von "vorläufigen Maßnahmen" gegen Warschau zu verhängen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die Aussetzung der neuen Befugnisse der polnischen Disziplinarkammer sowie die Aussetzung aller Entscheidungen, die das Gremium nach der Verabschiedung des Gesetzes getroffen hat.
Anfang des Monats reichte Polen zusammen mit Ungarn – ein weiteres Land, das von Brüssel wiederholt wegen angeblicher Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit angegriffen wurde – beim EuGH Klage gegen den Block ein. Die beiden Nationen haben eine vorgeschlagene Bestimmung angefochten, die es der EU erlaubt, Mitgliedsländern, die Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit haben, Gelder vorzuenthalten.
Polen glaubt, dass die Kritik des Blocks an seinen Reformen eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellt und besteht darauf, dass Brüssel keine "rechtliche Grundlage" dafür hat. Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki behauptet, die Souveränität seines Landes stehe auf dem Spiel, während es gegen die "Oligarchie" der EU kämpfe.
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