Der Präsident der 32. Strafkammer war der Ansicht, dass die von den drei Angeklagten begangenen Taten "eine entschiedene strafrechtliche Antwort" erforderten. Was Nicolas Sarkozy betrifft, so seien die begangenen Taten von "besonderer Schwere, da sie von einem ehemaligen Präsidenten der Republik begangen wurden".
"Nicolas Sarkozy hat seinen Status und seine politischen und diplomatischen Beziehungen genutzt, um einen Richter zu bezahlen", beklagte der Richter.
Als ehemaliger Anwalt sei sich Sarkozy der ethischen Verpflichtungen seines Anwalts vollkommen bewusst gewesen.
Auch Sarkozys Anwalt Thierry Herzog wurde für schuldig befunden. Der Anwalt wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem wurde ihm die Berufsausübung als Anwalt für 5 Jahre untersagt.
Der ehemalige Generalanwalt beim Kassationsgericht Gilbert Azibert, der passiven Korruption und Einflussnahme beschuldigt, wurde ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Zuvor musste sich der 66-Jährige Sarkozy gemeinsam mit den beiden weiteren Beschuldigten wegen mutmaßlicher Bestechung und unerlaubter Einflussnahme verantworten. Vor Gericht zeigte sich Sarkozy keiner Schuld bewusst:
"Ich habe niemals die geringste Bestechungstat begangen."
Dem Politiker wird vorgeworfen, 2014 über seinen Rechtsbeistand versucht zu haben, von Azibert Ermittlungsgeheimnisse zu erfahren. Der Ex-Präsident soll im Gegenzug angeboten haben, den Juristen bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco zu unterstützen. Die Vorwürfe beruhen auf der Verwendung abgehörter Telefongespräche zwischen dem Politiker mit dem Anwalt Herzog. Um die Rechtmäßigkeit dieser Abhöraktion hatte es früher bereits heftigen Streit gegeben.
Sarkozy regierte Frankreich als Präsident im Élysée-Palast von 2007 bis 2012. Zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten Frankreichs gilt er bis heute als Führungsikone, obwohl er keine Ämter mehr innehat. Immer wieder wird in Frankreich über ein mögliches Comeback des 66-Jährigen spekuliert – falls er es denn schaffen könne, seine Justizprobleme zu lösen.
Während des dreiwöchigen Prozesses, der von Ende November bis Anfang Dezember stattfand, sprachen die Anwälte von Nicolas Sarkozy sowie von seinem ehemaligen Anwalt Thierry Herzog und Gilbert Azibert von "Hirngespinsten" der Anklage, einem "Vorsatzprozess" auf der Grundlage "illegaler" Abhörmaßnahmen und plädierten angesichts einer "Wüste von Beweisen" auf Freispruch.
Der Prozess gilt in Frankreich als beispiellos. Es ist nach Medienberichten das erste Mal in der 1958 gegründeten Fünften Republik, dass für einen früheren Präsidenten Haftstrafe gefordert wurde. Sarkozys Vorgänger Jacques Chirac wurde 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt – die Anklage hatte damals aber auf Freispruch plädiert.
Gegen das nun ergangene Urteil kann der ehemalige französische Präsident noch Berufung einlegen.
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