Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij hat am 19. Februar den vom Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine (RNBOU) am selben Tag verabschiedeten Beschluss zu Sanktionen unterschrieben; beides erlangte allerdings erst am 21. Februar mediale Bekanntheit.
Die Sanktionen richten sich neben ausländischen Körperschaften und Personen auch gegen Ukrainer: So betreffen sie auch Wiktor Medwedtschuk – einen Anführer der Partei "Oppositionsplattform – Für das Leben" – und dessen Frau Oksana Martschenko. Die Sanktionen umfassen Sperrmaßnahmen gegen seinen gesamten Besitz sowie Aktiva mit einer Dauer von drei Jahren. Sie wurden in Verbindung mit einem aktuell gegen ihn laufenden strafrechtlichen Verfahren wegen angeblicher "Finanzierung von Terrorismus" verhängt, erklärte der ukrainische Geheimdienst SBU. Dabei soll es um die Ausfuhr von Kohle aus der "Volksrepublik Lugansk" gehen.
Insgesamt umfassen die Sanktionen 19 Körperschaften und 8 Personen. Sanktionen wurden auch gegen Natalia Lawrenjuk (die Lebenspartnerin des bereits zuvor auf die Sanktionsliste gesetzten Rada-Abgeordneten Taras Kosak, ebenfalls von der Oppositionsplattform) sowie die russischen Staatsbürger Konstantin Wazkowski, Waleri Dontschenko, Sergei Lissogor, Alexandr Masljuk und Michail Popow verhängt: Auch ihr gesamter Besitz und alle ihre Aktiva, sofern für die ukrainischen Behörden greifbar, sollen mit Sperrmaßnahmen belegt werden. Auch gegen sie laufen strafrechtliche Verfahren wegen angeblicher "Finanzierung von Terrorismus".
Popow ist Chefredakteur der wissenschaftlichen Zeitschrift Humanitäre, sozialökonomische und soziale Wissenschaften; die anderen vier haben, ähnlich wie Medwedtschuk, Verbindungen zu Firmen, die auf die eine oder andere Weise in den Schwarzkohleexport aus dem Donezbecken nach Russland oder in die Ukraine involviert waren.
Sanktionen wegen Direktflügen zwischen Moskau und Kiew
Zu den Körperschaften, die von den ukrainischen Sanktionen betroffen sind, gehören unter anderem mehrere russische und moldawische Firmen, aber auch solche aus anderen Ländern. Wie wenig man dafür tun muss, sich angeblicher "Finanzierung von Terrorismus" nach offizieller ukrainischer Auffassung schuldig zu machen, verdeutlicht folgende Aussage des RNBOU-Sekretärs Alexei Danilow:
"Fünf Firmen im Besitz von Flugzeugen, mit welchen entgegen gültigen [ukrainischen] Normativ- und Rechtsakten Direktflüge aus Kiew nach Moskau geflogen wurden, wurden heute ebenfalls sanktioniert."
Schließung oppositioneller Sender
Die aktuellen Sanktionen sind nur der bislang letzte Schritt einer beunruhigenden Entwicklung. Zuvor, am 3. Februar 2021, wurde per präsidialem Dekret von Selenskij eine Sanktionsanordnung des RNBOU gegen eine ganze Reihe von Körperschaften sowie den oben erwähnten Parlamentsabgeordneten Kosak verabschiedet. Kosak besitzt die ukrainische Medienholding Nowosti, sodass nach Verhängung der Sanktionen gleich drei Fernsehsender die Ausstrahlung unterbrechen mussten – 112 Ukraina, ZIK und NewsOne. Selenskijs Pressesekretärin Julia Mendel nannte als einen weiteren Grund für die Restriktionen gegen die drei Sender, diese würden angeblich "von Russland aus" finanziert. Belege für diese Behauptung brachte Mendel nicht vor.
Daraufhin verabschiedete die Oppositionsplattform am 4. Februar eine Resolution über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den ukrainischen Präsidenten Selenskij. Am 8. Februar landete Medwedtschuks Frau Martschenko auf dem vom SBU kontrollierten und von den ukrainischen Rechtsradikalen betriebenen Internetpranger "Mirotworez". Am 16. Februar veranlasste die Oppositionspartei im Parlament, der Werchowna Rada, die Sammlung von Abgeordnetenunterschriften für das zuvor angekündigte Verfahren zu Selenskijs Amtsenthebung. Am Freitag folgten schließlich die bislang letzten Sanktionen gegen acht Personen (darunter Medwedtschuk und seine Frau) und 19 Körperschaften, die am Sonntag von den Behörden offiziell bekanntgemacht wurden.
"Zertifikat der Heuchelei und der Doppelmoral"
Der Beschluss des ukrainischen Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates verpflichtet zudem "das ukrainische Außenministerium, die zuständigen Organe der Europäischen Union, der USA und weiterer Staaten über die Anwendung der Sanktionen zu informieren und ihnen die Frage nach der Einführung ähnlicher Restriktionsmaßnahmen zu stellen".
Auf einen derartigen Schritt schien man in den USA gut vorbereitet zu sein – gleich am Tag nach Unterzeichnung des RNBOU-Beschlusses durch Selenskij meldete sich die US-Botschaft in Kiew mit folgendem Tweet:
"Wir unterstützen die Bemühungen der Ukraine zur Verteidigung ihrer Souveränität und territorialen Unversehrtheit durch Sanktionen. Medwedtschuk befindet sich seit dem Jahr 2014 unter US-Sanktionen für das Untergraben der Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit und der demokratischen Institutionen der Ukraine."
Die im Tweet der US-Botschaft verlinkte Presseerklärung des US-Finanzministeriums vom Jahr 2014 lässt erahnen, dass Washington diesen Schritt erwartet hat. Etwas anders bewertet man diesen Akt bei der Oppositionsplattform – nämlich als "geplanten Akt politischer Repressionen":
"Das ist Ausdruck des Wunsches des diktatorischen Selenskij-Regimes, mit den Anführern der Opposition seine Rechnungen zu begleichen – und der umfragestärksten politischen Kraft des Landes einen Schlag zu versetzen."
In der Erklärung der Oppositionsplattform wird ferner der verfassungsfeindliche Charakter der Sanktionen betont. In der Tat kann die ukrainische Regierung gemäß dem Gesetz "Über Sanktionen" vom Jahr 2014 Restriktionen gegen den Besitz eigener Bürger ergreifen, falls diese terroristischer Aktivitäten oder der Verbindungen zu Terroristen verdächtigt werden. Allerdings blieb die ukrainische Seite in den gesamten sieben Jahren des Konflikts im Donbass Belege für terroristische Aktivitäten Russlands oder auch der beiden "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk schuldig – Verbindungen zu diesen bilden jedoch den Kern der Begründungen der Sanktionen seitens der ukrainischen Regierung.
Auch in Russland wertete man die Sanktionierung der Opposition im Nachbarstaat denkbar kritisch. Konstantin Kossatschow, Leiter des Komitees für internationale Angelegenheiten im Russischen Föderationsrat, wertete die Schritte der Regierung in Kiew als präzedenzloses und außerrechtliches Phänomen, als "außergerichtliche Abstrafung politischer Opponenten". Besondere Bedeutung maß der russische Senator dem oben angeführten Kommentar der US-Botschaft in Kiew bei, den er als "Zertifikat der Heuchelei und Doppelmoral" wertete:
"Die Botschaft der USA in der Ukraine hat die Sanktionen der Kiewer Machthaber gegen Medwedtschuk zertifiziert … Wer hätte daran gezweifelt. Seltsam nur, dass die Kiewer Regierung sieben Jahre getrödelt und sich nicht getraut hat, den Beschluss der USA zu legalisieren. Jetzt haben sie ihn legalisiert, der Stempel ist drauf."
Kossatschow betonte, dass die Schritte der ukrainischen Regierung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der OSZE thematisiert werden müssen.
Dmitri Peskow, Sprecher des russischen Präsidenten Wladimir Putin, sprach von reaktionären Tendenzen, die sich in der Ukraine sowohl in der Politik als auch in der Zivilgesellschaft manifestierten. Versuche, die Politik Moskaus der Politik Kiews gleichzustellen, wies Peskow zurück:
"Sie sehen, dass äußerst oppositionell eingestellte Massenmedien fortgesetzt in Russland betrieben werden und niemand sie von einer Stunde auf die andere schließt. Auch wird in Russland keine Komplettenteignung betrieben und es werden keine Sanktionen gegen die eigenen Bürger nur dafür eingeführt, dass sie bestimmte Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung oder dem Präsidenten bezüglich der Lösung der akutesten Probleme der Gesellschaft haben."
Medwedew prophezeit: Der Westen wird wegschauen
Ferner brachte Peskow die von ihm beobachtete reaktionäre Tendenz in der Ukraine mit dem Risiko eines erneuten Aufflammens des Konflikts im Südosten des Landes in Verbindung – nämlich "dass die ukrainische Landesführung es zum Beispiel erneut für möglich befindet, das Problem im Südosten mit Methoden der Gewalt zu lösen". Nicht zuletzt die militärische Hilfe durch die USA provoziere "die ukrainischen Hitzköpfe" zu derartigen Aggressionen.
Der Vizevorsitzende des Sicherheitsrates der Russischen Föderation, der ehemalige Premier des Landes Dmitri Medwedew, sprach von "rechtswidriger Absurdität" und ironisierte bitter:
"Kiew ist ein Durchbruch in der Entwicklung der Demokratie gelungen – man hat Restriktionen gegen eigene Bürger eingeführt, ohne Ermittlung, ohne einen Gerichtsprozess. […] Es ist unbegreiflich, dass so etwas heute, im 21. Jahrhundert, möglich ist – insbesondere in einem Staat, der auf Biegen und Brechen versucht, der EU beizutreten."
Medwedew sagte ferner ein betretenes Schweigen der westlichen Staatengemeinschaft zu der oben beschriebenen Entwicklung voraus:
"Es wird mich nicht verwundern, wenn unsere westlichen Kollegen, die zu Beschlüssen der Gerichte in Russland eine Erklärung nach der anderen abgeben, auch dieses Mal [allenfalls] verschämt zu Boden blicken – als sei in einem Staat, den sie gewohnheitsmäßig in allen Belangen decken, nichts passiert."
Mit dieser Vorhersage sollte der russische Ex-Premierminister Recht behalten. Während der Bundespressekonferenz am 22. Februar konfrontierte RT DE die Sprecherin des Auswärtigen Amtes Maria Adebahr mit folgender Frage:
"Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij hat Sanktionen gegen den Stellvertreter des Obersten Rates [der Ukraine] und führenden Oppositionellen [des Landes] Wiktor Medwedtschuk wegen angeblicher Terrorfinanzierung gebilligt. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu diesen Vorwürfen der 'Terrorfinanzierung' vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Sanktionierung von führenden Oppositionellen in der Ukraine?"
Zu dieser Frage blieb das Außenministerium eine Antwort schuldig. Adebahr sprach von fehlenden Kenntnissen zu diesem Sachverhalt und davon, eine Antwort nachreichen zu wollen.
Eine Nachreichung versprach auch der RNBOU-Sekretär Alexei Danilow während einer Sendung im ukrainischen Fernsehen: "Glauben Sie mir, in der nächsten Zeit werden Sie bei den kommenden Sitzungen des RNBOU viel mehr und viel interessantere Sachen sehen."
NACHTRAG: Am 24. Februar reichte das Auswärtige Amt folgende Antwort nach: "Die Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und sieben weitere Personen sowie 19 Unternehmen basieren auf dem Tatbestand der Terrorismusfinanzierung gemäß ukrainischem Strafrecht. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen beruht das Vorgehen der ukrainischen Führung auf einer rechtlichen Grundlage, die grundsätzlich nicht gegen Recht und Regeln von OSZE beziehungsweise Europarat verstoßen. Bereits im Jahr 2014 hatten unter anderem die USA Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk verhängt wegen „Untergraben der Sicherheit, territorialen Integrität und Demokratie der Ukraine"."
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